Prozess:Insolvenzverwalter fordert 1,2 Millionen Euro vom Staat

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Das Münchner Landgericht in der Nymphenburger Straße. Die dortige Amtshaftung-Kammer muss über den Fall entscheiden. (Foto: dpa)

Wegen eines angeblichen Betrugs wurden die Konten einer Firma gepfändet, daraufhin ging das Unternehmen in Insolvenz und wurde verkauft. Doch aus der Anklage der Staatsanwaltschaft wurde nichts - nun soll die Bundesrepublik dafür zahlen.

Von Stephan Handel

Wenn der Staat ins Leben seiner Bürger eingreift, dann muss eine solche Maßnahme drei Kriterien erfüllen: Sie muss erforderlich, geeignet und angemessen sein. Ist sie das nicht und entsteht dem Bürger - oder auch einem Unternehmen - dadurch ein Schaden, dann muss der Staat dafür haften. Im Fall der Firma Freyer & Poch IT Fachhandel GmbH ist der Schaden enorm - weshalb nun die Amtshaftung-Kammer des Landgerichts darüber zu befinden hat, ob jemand einen Fehler gemacht hat.

Die Firma aus Kirchheim östlich von München verkaufte Drucker. Diese importierte für sie ein Geschäftsmann aus Baden-Württemberg. Wer solche Geräte nach Deutschland einführt, muss dafür eine so genannte Urheberrechtsabgabe an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) bezahlen, die die Rechte und Tantiemenansprüche von Autoren verwaltet. Nach einiger Zeit erhielt der schwäbische Geschäftsmann eine Rechnung der VG Wort über mehr als eine Million Euro. Weil er aber fand, dass die ja die Kirchheimer Firma bezahlen müsste, weigerte er sich und erstattete schließlich Strafanzeige wegen Betrugs gegen seinen ehemaligen Geschäftspartner.

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Das Verfahren kam ins Rollen und landete schließlich bei der Münchner Staatsanwaltschaft. Die machte sich im Herbst 2014 an das Vermögen der Firma - die Konten wurden gepfändet. Es ging um zwei Millionen Euro, das Doppelte des angeblichen Schadens bei der VG Wort, denn wer die Urheberrechtsabgabe nicht bezahlt, der wird mit dem Zweifachen der ursprünglichen Forderung bestraft.

Eine Woche nach der Kontopfändung stellte das Unternehmen Insolvenzantrag. In der Folge wurde sie an einen Mitbewerber verkauft, für gut 1,6 Millionen Euro. Nun klagt der Insolvenzverwalter gegen die Bundesrepublik: Die Insolvenz sei durch die Handlungen der Staatsanwaltschaft ausgelöst worden, beim Verkauf seien fast 400 000 Euro weniger erzielt worden, als die Firma tatsächlich wert war, außerdem möchte er die Kosten für das Insolvenzverfahren zurück - das summiert sich auf annähernd 1,2 Millionen Euro. Das Strafverfahren wurde übrigens eingestellt - das Landgericht ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zur Hauptverhandlung zu, konnte also kein strafbares Verhalten entdecken.

Richter Frank Tholl hatte nach der Schilderung des Gangs der Dinge eine nicht sehr aufmunternde Feststellung: "Wird schwierig mit der Amtshaftung." Da aber warf sich Klägeranwalt Georg Streit ins Gefecht und hielt einen fulminanten Vortrag: Die Staatsanwaltschaft habe wissen müssen, dass die Pfändung zur Insolvenz führen werde und hätte deshalb noch gründlicher prüfen müssen, ob sie angemessen sei - noch dazu, weil es ja letztlich um zivilrechtliche Ansprüche ging. Ob sich das Gericht davon beeindrucken ließ, wird sich Ende Mai zeigen, dann wird eine Entscheidung verkündet.

© SZ vom 25.02.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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