Mord in Erdweg:Lebenslange Haftstrafe für Arvid K.

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Der Angeklagte musste sich wegen Mordes vor dem Landgericht München II verantworten. (Foto: Matthias Balk/dpa)
  • Der 27-jährige Arvid K. wurde zu 16 Jahren Haft verurteilt.
  • Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er eine 76-jährige Rentnerin brutal ermordet hat.
  • Die Staatsanwaltschaft sah eine besondere Schwere der Schuld. Der Richter kam jedoch zu einem anderen Schluss.

Im Erdweger Mordprozess am Landgericht München II ist der Angeklagte Arvid K. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter Martin Rieder sah es als erwiesen an, dass K. eine 76-jährige Rentnerin in ihrem Haus in Erdweg im Landkreis Dachau brutal getötet hat.

Er sprach den 27-Jährigen des Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge schuldig. Das Motiv der blutigen Tat sah der Richter in der Liebe des Mannes zu seiner damaligen Verlobten. Die schwer drogenabhängige, schwangere Frau war elf Tage vor dem Mord wegen einer nicht beglichenen Geldstrafe ins Frauengefängnis Aichach gebracht worden. In der Folge versuchte Arvid K. bei Familie und Verwandten 1300 Euro zu erbetteln, die nötig waren, damit seine Geliebte wieder aus dem Gefängnis kommen konnte. Vergeblich.

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Arvid K. soll eine Rentnerin grausam getötet haben. Im Affekt, wie sein Anwalt sagt - oder grausam zu Tode gefoltert, wie es die Staatsanwaltschaft schildert? Vor dem Urteil hat der Angeklagte das letzte Wort.

Von Benjamin Emonts

Wie die Tat ablief

Am frühen Nachmittag des 28. Oktobers verschaffte sich K. unter dem Vorwand, telefonieren zu müssen, Zugang zum Haus seines späteren Opfers. Die 76-Jährige ertappte den Mann, wie er etwas stehlen wollte - es kam zur Auseinandersetzung. K. schlug, würgte und drosselte sein Opfer. Mit einem Messer stach er 17 Mal auf die Frau ein, 15 Mal davon in den Hals und ins Gesicht. Die Rentnerin starb am schnellen Blutverlust.

30 Zeugen und fünf Gutachter sollten an sechs Verhandlungstagen schließlich Klarheit darüber bringen, ob bei der Tat eine besondere Schwere der Schuld vorlag. Für die Staatsanwaltschaft war dies der Fall, zumal sie davon ausging, dass der Angeklagte sein Opfer regelrecht gefoltert habe, um an die Geheimnummer ihrer EC-Karte zu gelangen. Das Gericht jedoch kam zu einem anderen Schluss. Zwar sei das Vorgehen "ziemlich brutal" gewesen, doch habe der Täter aus einer "situativen Überforderung" heraus gehandelt, in der "kein gezieltes Vorgehen mehr möglich ist", wie der Richter erklärte.

Arvid K., der unter offener Bewährung stand, muss nun für 16 Jahre ins Gefängnis. Der bis zu seiner Inhaftierung schwer Drogenabhängige nutzte sein letztes Wort, um sich bei der Tochter der Ermordeten zu entschuldigen: "Ich will Ihnen sagen, dass mir das alles schrecklich leid tut. Ich kann das nie wieder gut machen. Ich muss damit leben, dass die Frau tot ist."

© SZ vom 31.10.2015/emo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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