Moosach:Verfahrenes Verfahren

Lesezeit: 2 min

Zuhause: Im Haus Scharnhorststraße 16 wohnen junge Flüchtlinge. (Foto: privat)

An der Scharnhorststraße streiten Nachbarn unerbittlich um einen Durchbruch zwischen zwei Tiefgaragen

Von Anita Naujokat, Moosach

Ist das unterirdische Geh- und Fahrtrecht aus den Siebzigerjahren von der Tiefgarage der Scharnhorstraße 18 in die neu gebaute Garage von Hausnummer 16 gültig oder nicht? Diese Frage ist auch in der zivilrechtlichen Hauptverhandlung am Landgericht I am Montag noch nicht geklärt worden. Die Projektgesellschaft "My 16" will diese Dienstbarkeit zu Gunsten ihres Appartementhauses für junge Flüchtlinge an der Scharnhorststraße 16 in Anspruch nehmen und hat auch schon mit einem Durchbruch begonnen, der durch eine einstweilige Verfügung vorerst gestoppt wurde. Die benachbarte Wohnungseigentümergemeinschaft Scharnhorststraße 18 bestreitet genau jenes Recht und pocht auf Verjährung.

Eine gütliche Einigung kam am Montag nicht zustande. Richter Alexander Sindelar bemühte sich sichtlich, beide Parteien einander näherzubringen. Er schlug vor, sich eventuell vertraglich für die nächsten 15 Jahre zu einigen. So lange hat das Sozialreferat die 33 Appartements angemietet. Sie sollen ausschließlich jungen Flüchtlingen eine neue Bleibe bieten, die bereits einen Ausbildungsplatz oder Arbeit haben. Rechtsanwalt Florian Rixner stellte von der Beklagtenseite in Aussicht, die sieben Stellplätze voraussichtlich gar nicht zu nutzen, da die jungen Bewohner keine Autos hätten, und wenn doch, dann allenfalls für einen eingeschränkten Kreis. Dies könne dazu beitragen, Ängste und Beeinträchtigungen gering zu halten: "Doch ganz können wir nicht verzichten."

Der Anwalt der Wohnungseigentümergemeinschaft, Andreas Thürauf, erklärte, keinen Verhandlungsspielraum mehr zu haben. Ihm und seinen Mandanten gehe es darum, dass eigenmächtig eine Tiefgaragenwand durchbrochen worden sei, und nicht darum, wer da durchgehe. Auch sei ihm die Zusage eines eingeschränkten Nutzerkreises zu vage: "Wie soll das überwacht werden, wollen Sie etwa eine Videokamera installieren?" Für ihn laufe alles auf die Rechtsfrage hinaus: Besteht das Recht noch oder ist es verjährt? Florian Rixner wies darauf hin, dass es im Haus Pförtner und Personal gebe und man in irgendeiner Form absichern werde, dass nur Berechtigte den Weg nehmen werden. Zu den Berechtigten gehören im Übrigen Rixners Mandanten selbst. Ihnen gehören vier Stellplätze im nachbarlichen Anwesen Scharnhorststraße 18, die sie rein theoretisch jetzt schon nutzen könnten. In Höhe dieser Plätze sollen die zwei Garagen verbunden werden.

Anhängig ist auch noch ein ebenfalls von den Nachbarn angestrengtes Verfahren gegen die Betreiber des Appartementhauses, in dem es letztlich nur noch um ungenehmigte Fluchtbalkone und eine Treppenkonstruktion zum Brandschutz geht. Dort laufen derzeit noch die Fristen wegen eines eventuellen Widerspruchs. Die Nutzung hatte das Gericht nicht angezweifelt.

In der Verhandlung jetzt erklärten sich die Anwälte bereit, zunächst einmal Vergleichsmöglichkeiten auszuloten, um vielleicht doch zu einem für alle akzeptablen Vertrag zu kommen. Dies hätte den Vorteil, Streitigkeiten für die nächsten 15 Jahren auszuschließen. Klar wurde aber auch, dass beide Seiten notfalls bereit sind, bis zur letztmöglichen Instanz zu gehen. Der Zivilprozess wird schriftlich fortgeführt werden. Die Entscheidung soll am 6. Februar fallen.

© SZ vom 08.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: