Moosach:Tempo 30 abgelehnt

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Keine Geschwindigkeits­begrenzung in der Pelkovenstraße

Von Anita Naujokat, Moosach

Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) sieht keinen Spielraum, um das Radeln auf der mitunter engen Pelkovenstraße sicherer zu machen. Dies geht aus einer Antwort an den Bezirksausschuss (BA) hervor. Dieser hatte beantragt, zu prüfen, ob zwischen Dachauer und Feldmochinger Straße die Höchstgeschwindigkeit für den motorisierten Verkehr auf Tempo 30 begrenzt werden könnte. Zudem wollte das Gremium Alternativen aufgezeigt bekommen. Doch es gibt weder das eine noch das andere: Tempo 30 hält das KVR dort nicht für vertretbar, und deswegen Parkplätze abzubauen sei unverhältnismäßig.

Laut KVR müssen sich in besagtem Abschnitt der ehemaligen Dorfstraße Radler einzig zwischen der Hirschstraße und dem Moosacher Sankt-Martins-Platz die Fahrbahn mit dem anderen Verkehr teilen, da die sieben Meter breite Straße zu eng für Schutzstreifen sei und es keine Radwege gebe. Im größten Teil der Straße bestünden aber bereits Schutzstreifen oder bauliche Radwege.

Um Tempo 30 einzuführen, sei man an gesetzliche Voraussetzungen gebunden, schreibt die Behörde. Zwingend geboten sei die Begrenzung, wenn die Verkehrssicherheit nachweislich oder nachhaltig eingeschränkt sei. Dies ist nach Auffassung des KVR nicht gegeben: Die Unfallstatistik sei unauffällig, in den vergangenen drei Jahren sei es zu vier leichten Unfällen mit Fahrradfahrern gekommen - in drei Fällen hätten die Radler sie verursacht.

Vorstellbar wäre, so das KVR, auf der nördlichen Seite vom Ende des baulichen Radwegs bis zur Hirschstraße ein absolutes Halteverbot einzurichten. Dies würde allen Verkehrsteilnehmern mehr Bewegungsfreiheit bieten, würde aber Parkraum für 15 Fahrzeuge inklusive der Kurzzeitparkplätze für das Ärztehaus und einige Gewerbebetriebe kosten. Dies hält das KVR für überzogen. Auch könne man die Radler nicht auf die Gehwege leiten, weil diese zu schmal seien. Fazit der Behörde: alles verkehrlich nicht begründbar oder unverhältnismäßig.

© SZ vom 22.10.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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