Moosach:Hoffen auf ein Wirtshaus

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Nutzung des ehemaligen Gasthofs Spiegl noch unklar

Die Untere Denkmalschutzbehörde will bei kommenden Beratungen mit den Eigentümern des ehemaligen Wirtshauses Spiegl darauf hinwirken, dass wieder eine Gaststätte in das Gebäude einzieht. Ein Zwang dazu besteht aber nicht, wenn andere Nutzungen etwa Wohnen denkmalfachlich ebenfalls möglich sind. Dies geht aus einer Antwort des Planungsreferats, zu dem auch die Untere Denkmalschutzbehörde gehört, an den Bezirksausschuss hervor.

Ende 2017 hatte die traditionsreiche Wirtschaft an der Feldmochinger/Ecke Pelkovenstraße schließen müssen. Seitdem steht das denkmalgeschützte Gebäude im alten Ortskern von Moosach leer, dessen Ensemble-Schutz nach nahezu zehnjährigem Ringen erst kürzlich in der bayerischen Denkmalliste gesichert wurde. Der Moosacher Bezirksausschuss hatte sich schriftlich dafür eingesetzt, dort wieder ein Gasthaus zu etablieren und Befürchtungen über den Zustand des Gebäudes geäußert. Letztere teilt die Untere Denkmalschutzbehörde nicht. Dach und Bausubstanz befänden sich in einem vernachlässigtem, aber noch stabilen Zustand. Eine unmittelbare Gefahr für den Erhalt des Baudenkmals bestehe nicht, erklärt die Behörde. Und dass das Gebäude vorsätzlich dem Verfall preisgegeben werde, sei noch nicht erkennbar.

Das Planungsreferat verweist noch auf einen Ortstermin im Oktober 2017 mit Vertretern der Unteren Denkmalschutzbehörde, des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege, Eigentümern und Architekt. Zum damaligen Zeitpunkt war geplant, das Baudenkmal instandzusetzen und zu einem Wohnhaus umzubauen, eventuell mit gastronomischer Nutzung in einem Teil. Der Ortstermin habe auch ergeben, dass die geplante Änderung der Nutzung aus Sicht der Denkmalbehörden "wohl hinnehmbar wäre". Um einen solchen Umbau jedoch fachgerecht beurteilen zu können, seien noch Voruntersuchungen der Konstruktion und der Bausubstanz von Experten der Bauforschung "zwingend erforderlich". Erlaubnis-, Vorbescheids- oder Bauanträge lägen allerdings noch nicht vor und seien auch nicht angekündigt. Auf dem östlichen Teil des Grundstücks sei ein Neubau vorgesehen, für den es bereits eine Entwurfsplanung gebe.

© SZ vom 10.04.2019 / anna - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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