Moosach:Bürger scheitern mit Anträgen

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Behörde lehnt Lärmmessungen an der Landshuter Allee ab

Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) lehnt die von Bürgern und örtlichem Bezirksausschuss geforderten Lärmmessungen für die Häuser westlich der Landshuter Allee zwischen Georg-Brauchle-Ring und Moosacher Straße sowie für die Olympia-Pressestadt ab. Dies geht aus einer Antwort auf diverse Anträge aus der Bürgerversammlung und Vorstößen der Stadtbezirksvertreter hervor. Um Verkehrsgeräusche beurteilen zu können, sieht der Bundesminister für Verkehr bundeseinheitlich Berechnungen nach bestimmten Richtlinien vor, argumentiert die Kreisverwaltungsbehörde. Messungen ergäben lediglich Momentsituationen für einen Ort zu einer bestimmten Zeit und würden je nach Witterung, Verhalten der Autofahrer und anderen Störgeräuschen zu nicht repräsentativen Ergebnissen führen, mit denen auch keine nachvollziehbaren Vergleiche erstellt werden könnten. Die Richtlinien seien allerdings dergestalt, dass sie eher den von Lärm Betroffenen entgegenkämen: Sie gingen von leichtem Wind, zirka drei Meter pro Sekunde, vom Verkehrsweg zum Immissionsort und einem bestimmten Temperatureinfluss aus, was in der Regel zu höheren Beurteilungspegeln als bei Messungen führe.

Nach der derzeit aktuellsten Lärmkarte von 2012, die auf Verkehrszählungen von 2011 beruht, liege die Lärmbelastung an den Gebäuden zwischen Ring und Moosacher Straße unter den Grenzwerten. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt das KVR auch bei den Berechnungen für die Olympia-Pressestadt: Den geringsten Abstand zur Landshuter Allee im ganzen Ensemble habe das 19 Stockwerke hohe Gebäude Riesstraße 84 mit 115 Metern. Zwar nähmen die Lärmpegel mit zunehmender Höhe zu, doch würden sie an keiner Etage des Gebäudes an der Ost-, Nord- und Südfassade überschritten. Zöge man die niedrigeren Grenzwerte der ersten Fortschreibung der Lärmaktionsplanung heran, würden diese lediglich nachts an der Ostfassade vom 14. Stockwerk an geringfügig überschritten.

Die Lärmkarte 2012 bildet die Datengrundlage für den Lärmaktionsplan. Beide müssen alle fünf Jahre fortgeschrieben werden, sodass erst im kommenden Jahr aktuelle Zahlen vorliegen werden.

© SZ vom 04.11.2016 / anna - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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