Maxvorstadt:Der Boulevard blitzt ab

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Behörde sieht keine Möglichkeit für autofreie Barer Straße

Seit vielen Jahren werden allerlei Ideen hin- und hergewälzt, wie das Kunstareal zu einem einheitlich wahrnehmbaren Gebiet geformt werden kann. Die weltberühmten Museen und Kultureinrichtungen rund um den Königsplatz sind nicht zusammengeballt, vielmehr stehen sie verstreut herum. Als kühner Kniff galt die Idee, mitten durch das zergliederte Ensemble einen "Kunstboulevard" zu etablieren: eine verkehrsberuhigte Achse auf der Barer Straße, die den Alten Botanischen Garten mit den Pinakotheken verbindet. Auch Stadtbaurätin Elisabeth Merk hatte ihre Zuneigung zu dieser "Vision" artikuliert - doch das Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat einem autofreiem Abschnitt im zentralen Segment nun eine Absage erteilt.

Anlass war ein Antrag der CSU-Stadträte Thomas Schmid und Hans Theiss an die Stadtverwaltung, eine Verkehrsberuhigung der Barer Straße zwischen Gabelsbergerstraße und Theresienstraße zu prüfen. Nach Vorstellung der Christsozialen sollte der Straßenabschnitt für Trambahnen, Busse und auch Radler weiter befahrbar bleiben, nur eben nicht für motorisierte Vehikel. "Im Rahmen der Entwicklung des Kunstareals ist diese Fläche autofrei gut vorstellbar", heißt es in dem Antrag.

Doch für das KVR ist es das nicht. Nach Einschätzung der Behörde hat die Barer Straße insgesamt eine "wichtige Erschließungsfunktion" im Stadtbezirk Maxvorstadt, vor allem in jenem identifizierten Bereich, wie es in einer Mitteilung heißt. Es gebe schon deshalb straßenverkehrsrechtlich keine Möglichkeit, den Individual- und Wirtschaftsverkehr auszusperren. Der gleichen Meinung sei auch das Planungsreferat, heißt es vom KVR. Überdies hege das städtische Tourismusamt den Wunsch, weiter Haltezonen für Reisebusse vorzuhalten, "um den Reisegruppen direkten Zugang zu den Museen zu ermöglichen", so das KVR in der Mitteilung.

Für die "Kunstboulevard"-Idee bliebe als Alternative noch die parallel verlaufende Arcisstraße, für die Maxvorstädter ohnehin die wünschenswertere Fußgängerzone: Dies war eines der Hauptanliegen im Bürgergutachten von 2014.

© SZ vom 02.01.2019 / smüh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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