Maxvorstadt:Angriff und Verteidigung

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Streitobjekt: das 1860 erbaute Wohnhaus an der Gabelsbergerstraße 38. (Foto: privat)

Bezirksausschuss unterstellt Zweckentfremdung, die Eigentümer wehren sich

Von Stefan Mühleisen, Maxvorstadt

Im Zuge der Debatte um die Gentrifizierung in München sind vor allem Leerstände von privaten Häusern ein Reizthema. Die Lokalpolitik treibt die Sorge um, dass die Eigentümer die Gebäude verfallen lassen, bis sie nur noch als Abbruchobjekt in Frage kommen, und so die städtische Zweckentfremdungssatzung umgehen. Die Bürgervertreter in der Maxvorstadt glauben, dies könnte bei dem denkmalgeschützten Anwesen an der Gabelsbergerstraße 38 der Fall sein - und schlagen nun mit einem Brief an Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) Alarm. Einer der Eigentümer, Wolfgang Salvermoser, weist die Unterstellung jedoch nachdrücklich zurück: "Wir wollen das Haus baldmöglich sanieren."

Mit dem Aufruf "Leerstand nicht akzeptieren!" hat der Bezirksausschuss in der Maxvorstadt den Brief an den OB überschrieben. Fenster seien zum Teil entfernt worden, "der Verfall des Wohnhauses ist offensichtlich". Die Stadt soll klären, ob überhaupt eine Sanierung geplant ist und sich ferner von den Eigentümern nachweisen lassen, dass diese zügig die Sanierung angehen. "Angesichts des großen Mangels an bebaubarer Fläche und finanzierbarem Wohnraum halten wir diesen Zustand für unhaltbar", so das Fazit.

Das 1860 erbaute Haus ist als schützenswertes, an den Biedermeier-Stil angelehntes Vorstadthaus als Einzeldenkmal in die Bayerische Denkmalliste eingetragen. Miteigentümer Salvermoser dementiert entschieden, die Sanierung hinauszuzögern: "Wir sind Privatinvestoren, die nachhaltig wirtschaften wollen." Der Bauantrag werde sobald wie möglich eingereicht. Doch zunächst müsse der Antrag für eine Neubau im rückwärtig angrenzenden Bereich genehmigt sein. "Planerisch geht es nur von hinten nach vorne", sagt er und betont: Man wolle den Sanierungsplan in enger Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erarbeiten. Alle 16 Wohnungen sollen vermietet, keine einzige verkauft werden. Überdies sei noch eine Wohnung belegt. "Wir wollen eine einvernehmliche Lösung mit den Bewohnern", stellt Wolfgang Salvermoser klar.

Das Sozialreferat unterdessen kann keine Unregelmäßigkeiten in dem Fall erkennen. Gemäß Zweckentfremdungssatzung ist nach den Worten von Sprecher Frank Boos ein gewisser Leerstand gerechtfertigt, zudem der Eigentümer erst dann sanieren könne, wenn der letzte Mieter das Haus verlassen hat. Boos betont aber auch: "Wir werden das Anwesen weiter überwachen."

© SZ vom 20.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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