Luxussanierung in München:Lokalbaukommission prüft zu lax

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Die Wohnungen dieses Hauses in der Georgenstraße wurden offenbar massiv vergrößert. (Foto: Catherina Hess)

Ein Haus in der Georgenstraße konnte luxussaniert werden, obwohl es in einem Wohngebiet in der Maxvorstadt liegt, in dem genau diese Art der Modernisierung verhindert werden soll. Die Lokalbaukommission sieht offenbar keinen Grund, die Kriterien genauer zu überprüfen. Nun schlagen die Grünen Alarm.

Von Sven Loerzer

Die Stadt prüft offenbar nur auf dem Papier, ob bei Sanierungen von Wohnhäusern in Erhaltungssatzungsgebieten die dort geltenden Vorgaben eingehalten werden. Dies geht aus einer Stellungnahme des Planungsreferats zur Luxussanierung der Georgenstraße 83 hervor. Martha Hipp (Grüne), die im Bezirksausschuss Maxvorstadt klären wollte, warum die Luxussanierung der Wohnungen mit Verkaufspreisen von bis zu 10 000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nicht verhindert werden konnte, findet es empörend, dass die Lokalbaukommission keine Veranlassung sieht zu überprüfen, ob die angegeben Wohnungsgrößen auch eingehalten werden.

In Erhaltungssatzungsgebieten lassen sich Modernisierungen, die den allgemein üblichen Ausstattungsstandard übersteigen, verhindern. Werden bestehende Wohnungen umgebaut, dürfen Zusammenlegungen die Größe von 130 Quadratmetern Wohnfläche nicht überschreiten. Wie aber konnten dann in der Georgenstraße elf Großwohnungen entstehen, die diese Grenze erheblich überschreiten, fragte Martha Hipp. So seien dort neun Wohnungen mit Flächen von 170 Quadratmeter und zwei mit 284 Quadratmeter Fläche entstanden. Die Lokalbaukommission teilte ihr nun dazu mit, dass die Baugenehmigung gemäß den gesetzlichen Vorgaben im "vereinfachten Verfahren" erfolgt sei. "Eine Prüfung von Wohnflächen findet in diesem Verfahren nicht statt", erklärte die Behörde. "Bauplanungsrechtlich und bauordnungsrechtlich ist das Vorhaben zulässig."

Noch mehr geärgert hat sich Martha Hipp über den zweiten Teil der Antwort. Da lässt die Lokalbaukommission wissen: "Nach unseren Unterlagen bestehen die geschilderten Wohnungsgrößen nicht." Geradezu abenteuerlich aber klingt für Hipp die Theorie, wie es denn nach Ansicht der Behörde dazu gekommen sein soll, dass doch Großwohnungen entstanden sind: "Es steht zu vermuten, dass die benannten Wohnungen von einem Interessenten erworben und die einzelnen Wohnungsgrößen addiert wurden, was verfahrensfrei ohne weitere baurechtliche Prüfung zulässig ist." Das vorgelegte Verzeichnis der Wohnungen im Verkaufsangebot belege "deutlich diese Vermutung". In der genehmigten Bauplanung sei lediglich die Maisonettewohnung im Dachgeschossbereich als Großwohnung mit mehr als 130 Quadratmeter angegeben. Beim Neubau von Wohnungen etwa durch Dachgeschossausbau gilt die Flächenbeschränkung allerdings nicht.

Die Theorie von der späteren Zusammenlegung von Wohnungen könne nicht stimmen, hält Hipp der Behörde entgegen. "Der Verkaufsprospekt wurde vom Bauträger erstellt, somit wurden die Wohnungen vom Bauträger verkauft und nicht aus zweiter Hand." Ganz offensichtlich werde nicht das gebaut, was genehmigt wurde. Und die Stadt kontrolliere es noch nicht einmal. So konnten sich die Grünen auch jetzt nicht uneingeschränkt darüber freuen, dass für das St.-Benno-Viertel künftig wieder eine Erhaltungssatzung gelten soll. "So wünschenswert das ist, hatten wir leider auch schon ein paar Fälle, in denen Häuser im Satzungsgebiet luxussaniert und Wohnungsgrößen verdoppelt worden sind", klagt Ruth Gehling (Grüne).

© SZ vom 10.10.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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