Zweite Stammstrecke:Bayerischer Hof klagt

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Ärger um die zweite Stammstrecke: Die Betreiber des Hotels befürchten Lärm durch den Baustellenverkehr, der an ihrer Tür vorbeirollen soll - und ziehen vor Gericht.

Peter Fahrenholz und Marco Völklein

Nach den Gewerbetreibenden rund um den Marienhof gehen nun auch Unternehmer vom Promenadeplatz juristisch gegen den Bau der zweiten S-Bahn-Stammstrecke vor. Am kommenden Donnerstag verhandelt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) drei Klagen von Anrainern, darunter das Luxushotel Bayerischer Hof. Die Kläger wehren sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamts (EBA), das damit den Bau des mittleren Tunnelabschnitts genehmigt hatte. Der Abschnitt verläuft vom Stachus bis zur Isar. Für die beiden anderen Abschnitte, östlich und westlich davon, liegen noch keine Baugenehmigungen vor. Die Planfeststellungsverfahren laufen noch.

Im mittleren Abschnitt könnte die Bahn dagegen loslegen - wären da nicht die Klagen der Gewerbetreibenden. Die Betreiber des Bayerischen Hofs erwarten massive Belästigungen und Beeinträchtigungen durch den Baustellenverkehr von und zum Marienhof. Dort soll eine der drei Haltepunkte für den neuen S-Bahn-Tunnel entstehen. Die Bahn will zwar den Großteil des Erdaushubs mit Lkw über die Dienerstraße, den Hofgraben und Maximilianstraße in Richtung Osten wegschaffen.

Der Planfeststellungsbeschluss des EBA sieht aber vor, einen Teil der Laster über Maffeistraße und den Promenadeplatz zur Elisenstraße zu leiten. Dies sei nötig, um eine "Alternativzufahrt im Falle von Behinderungen/Engpässen auf den Hauptzufahrtsrouten" zu haben, so das EBA. Zudem sollen insbesondere Laster mit Großgeräten sowie überlange Lkw mit Stahlträgern und Fertigteilen auf der westlichen Route rollen - für sie ist die Zufahrt über Hofgarten und Dienerstraße schlicht zu eng.

Der Bayerische Hof will vor Gericht einen besseren "Schutz unserer Gäste vor Lärmemissionen" erreichen, erklärt Hotelchefin Innegrit Volkhardt. Möglich wäre dies zum Beispiel durch den Einbau von Schallschutzfenstern, den die Bahn bezahlen müsste. Das hatte das EBA im Planfeststellungsbeschluss aber abgelehnt. Vor Gericht vertreten wird Volkhardt von der Kanzlei Bub, Gauweiler und Partner, die direkt gegenüber des Hotels residiert.

Der Bayerische Hof sei von allen Anliegern rund um den Promenadeplatz von den Bauarbeiten "am meisten betroffen", sagt Rechtsanwalt Peter Gauweiler. Der Lkw-Verkehr führe direkt vor dem Hotel vorbei. Er sprach von bis zu 200 schweren Lkw täglich. Das Ganze sei eine "rücksichtlose Planung". Seit dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs sollte man "beim Durchwühlen von Altstädten etwas sensibler sein".

Genau da setzen offenbar weitere Kläger an, etwa Hans und Jannik Inselkammer. Den Brauunternehmern ("Augustiner") gehört über eine Beteiligungsfirma ein Haus am Promenadeplatz, in das sich eine Bank eingemietet hat. Im Keller betreibt das Geldinstitut nach Darstellung einer Gerichtssprecherin eine Computeranlage und befürchtet Erschütterungen, wenn künftig die S-Bahnen darunter hindurch rauschen. Eine Stellungnahme des Unternehmens war nicht zu erhalten.

Hotelchefin Volkhardt betont allerdings, man wolle mit der Klage "den Bau der zweiten Stammstrecke selbstverständlich nicht stoppen oder verhindern". Vielmehr gehe es um Änderungen im Baukonzept. Ähnlich hatten im Dezember Marienhof-Anrainer argumentiert, darunter das Kaffeehaus Dallmayr. Sie klagen ebenfalls gegen den Planfeststellungsbeschluss und fordern einen besseren Lärmschutz. Mit einer Entscheidung des VGH im Marienhof-Fall rechnen die Kläger in den nächsten Tagen.

© SZ vom 24.01.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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