Wettbüros:Schlechte Quote

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Geht es nach dem Unterhachinger Gemeinderat, sollte mit dem "Downgrading" des Ortszentrums durch Wettbüros Schluss sein. (Foto: Robert Haas)

Die Gemeinde Unterhaching wehrt sich weiter gegen Wettbüros im Ortszentrum und geht gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Berufung

Von Iris Hilberth, Unterhaching

Die Gemeinde Unterhaching gibt ihren Kampf gegen die Wettbüros im Ortszentrum nicht auf. Nachdem sie vor dem Verwaltungsgericht im Rechtsstreit gegen die Betreiberin einer "Tipico"-Filiale an der Münchner Straße eine Niederlage erlitten hatte, beschloss der Bauausschuss nun, das Gerichtsverfahren weiter zu betreiben, die Gemeinde geht in Berufung. Überzeugt von einem Erfolg ist deren Anwalt allerdings nicht.

Vorausgegangen war die verweigerte Baugenehmigung durch das Landratsamt, nachdem Unterhaching sein Einvernehmen für ein solches Wettbüro mit Infolounge und Getränke- sowie Süßwarenautomat verweigert hatte. Das Verwaltungsgericht hatte nach einem Ortstermin in der Vergnügungsstätte, die seit einigen Jahren geöffnet hat, entschieden, dass bei einem geringen Rückbau des Ladens auf etwa 76 Quadratmeter ein solches Wettbüro in einem Mischgebiet wie dem Unterhachinger Ortszentrum zulässig wäre. Denn der Schwellenwert liegt in der gängigen Rechtsprechung bei 100 Quadratmeter.

Auch hatte das Verwaltungsgericht seine Entscheidung damit begründet, dass das Wettbüro mit seinen acht Terminals, an denen gleichzeitig gewettet werden könne, nicht als zentraler Dienstleistungsbetrieb mit einem größeren Einzugsgebiet für ein größeres und allgemeines Publikum gesehen werden könnte. Dagegen spreche auch die Schließzeit um 22 Uhr, zudem sei keine Bewirtung möglich und finde kein Alkoholausschank statt. Dieses Wettbüro sei demnach nicht "kerngebietstypisch" stellte das Gericht fest. Dies ist entscheidend, wenn es um die Frage der Beeinträchtigung durch einen Betriebs in einem Mischgebiet geht. Gewerbliche Betriebe dürfen das Wohnen nicht stören.

Der Rechtsanwalt der Gemeinde wirft zwar die Frage auf, ob das Verwaltungsgericht in seiner Annahme richtig liegt, dass die Kerngebietstypisierung von Vergnügungsstätten auch auf Wettbüros angewendet werden kann. Doch will er keine Prognose abgeben, ob eine Berufung erfolgreich sein könnte. Allerdings verweist er darauf, dass es möglicherweise auch Sinn mache, einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen, "um den Eintritt der Rechtskraft zu hindern".

Mit einer Gegenstimme hat sich der Bauausschuss dazu entschlossen, vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu ziehen. Denn weiterhin überwiegt die Befürchtung, dass durch Läden wie Wettbüros im Ortszentrum ein "Downgrading" in Gang gesetzt werden könnte. Bauamtsleiter Stefan Lauszat, der beim Ortstermin des Gerichts dabei war und so einen Blick in den Betrieb werfen konnte, wies in der Sitzung ausdrücklich darauf hin, das es sich bei "Tipico" um ein "seriöses Unternehmen" handele und nichts mit einem "Schmuddelbetrieb" zu tun habe.

Egal ob die Gemeinde das Urteil nun akzeptiert hätte oder jetzt weiter klagt, bleibt die Möglichkeit, einen Bebauungsplan aufzustellen und das Areal in ein allgemeines Wohngebiet umzuwandeln. Doch daran denkt in der Gemeinde derzeit niemand. Denn dort ist man seit Jahren bemüht, das Ortszentrum zu beleben. Franz Felzmann von der CSU meinte: "Mit einer Bebauungsplan-Änderung schießen wir uns ins eigene Knie."

© SZ vom 15.06.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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