Unterschleißheim:Gewerbelärm erzwingt Umplanung

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Zur Überraschung im Rathaus ist die Belastung am künftigen Mehrgenerationenwohnen Lohhof-Süd so hoch, dass Schutzwände nötig werden.

Von Bernhard Lohr, Unterschleißheim

Die Bewohner von Lohhof-Süd wissen am besten, dass in ihrer Siedlung in Sachen Lärm die Schmerzgrenze großzügig bemessen ist. Doch jetzt sind Daten aufgetaucht, die die vom Verkehr auf der Kreuzstraße und vom angrenzenden Gewerbe geplagten Anrainer überraschen dürften. Vor allem aber haben sie die Verantwortlichen im Rathaus unvorbereitet erwischt, die in Lohhof-Süd neuen Wohnraum, Gewerbe und soziale Einrichtungen schaffen wollen. Denn wie sich beim Blick in alte Unterlagen zeigt, ist Betrieben in einem gegenüber der Kreuzstraße liegenden Gewerbegebiet vor gut zehn Jahren eine Lärmemission zugestanden worden, die die Pläne für Wohnungsbau, eine Kindertagesstätte und ein Seniorenheim massiv erschweren. Jetzt muss umgeplant werden.

Erst kürzlich hatte das "Aktionsbündnis Lohhof-Süd gegen Gestank und Krach" mit der Forderung aufmerksam gemacht, auf der von Lkw stark befahrenen Kreuzstraße, der Staatsstraße 2053, die Höchstgeschwindigkeit von 70 auf 50 Kilometer pro Stunde herunterzusetzen. Das Hauptaugenmerk des Aktionsbündnisses gilt aber seit Jahren den Gewerbebetrieben jenseits der Straße auf Garchinger Gebiet, vor allem dem Lärm und Gestank eines Entsorgungsfachbetriebs. Genau das bereitet auch bei den Neubauplänen Probleme. Im Bebauungsplanverfahren kam heraus, dass ohne eine etwa fünf Meter hohe Lärmschutzwand an der Kreuzstraße kräftige Abstriche an den Plänen gemacht werden müssen.

Laut Martin Bengler vom Bauamt wurde den Firmen um die Jahre 2010 und 2012 ein "Lärmplus" zugestanden. Damals seien "fünf bis zehn Dezibel mehr als eigentlich zulässig" genehmigt worden."Warum das gemacht worden ist, warum man beim Bebauungsplan nicht reagiert hat, wissen wir nicht." Laut Bauamt handelte es sich um rechnerische Werte, keine gemessenen Ist-Werte. Doch auch wenn der maximal mögliche Lärm vielleicht nie oder selten erreicht werden sollte, muss sich die Stadt bei ihren Planungen an den Fakten orientieren. Der gesamte südöstliche Bereich des Neubauviertels, von der Kreuzstraße bis zum geplanten Mehrgenerationenwohnen, gilt ohne weitere Schutzmaßnahmen als roter Bereich, in dem Lärm-Grenzwerte überschritten werden.

Der Verkehrslärm spielt laut Bauamt keine Rolle

Auch das geplante Seniorenheim ist betroffen. Deshalb schlägt das Bauamt vor, zusätzlich zu den Lärmschutzwänden an der Kreuzstraße mit gesonderten Schutzelementen an dem Seniorenheim zu arbeiten. So sollen oberhalb der Zufahrten zwischen den Gebäuderiegeln Glaswände angebracht werden. Ohne diese hätte man in den oberen Geschossen sonst ein Lärmproblem. An der Kreuzstraße soll zudem Gewerbe statt Wohnungen entstehen. Bei alldem spielt der Verkehrslärm von der Staatsstraße laut Bauamtsmitarbeiter Bengler keine entscheidende Rolle. Aber die Bewohner der an das Neubaugebiet angrenzenden Siedlung dürften von dem jetzt geplanten zusätzlichen, abschirmenden Lärmschutzkomponenten profitieren.

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