Unterföhring:Nur noch drei Stunden lang parken

In Unterföhring wird das Parken neu geregelt. Wie die Gemeinde mitteilt, gilt im Gewerbegebiet östlich der Bahn nun eine ausgedehnte Halteverbotszone. Denn am 1. Juli ist für das Unterföhringer Gewerbegebiet östlich der S-Bahn ein Parkraumbewirtschaftungskonzept in Kraft getreten, das der Gemeinderat bereits in seiner Januar-Sitzung beschlossen hatte. In dieser Halteverbotszone ist das Parken nur noch auf ausgewiesenen Parkflächen für drei Stunden mit Parkscheibe gestattet. Auf den nicht gekennzeichneten Flächen gilt somit absolutes Halteverbot. Wer sein Auto länger als drei Stunden abstellen möchte, muss woanders parken. So kann man die gemeindlichen Parkmöglichkeiten nutzen, die Tiefgarage an der Jahnstraße und das Parkhaus an der Dieselstraße. Mit dieser Regelung will die Gemeinde die Stellplätze im Straßenraum für Kurzzeitparker, Besucher und Kunden freigehalten. Verstöße sollen nach einer kurzen Kulanzzeit regelmäßig geahndet werden. Die Stellplätze für Radfahrer wurden hingegen erweitert. An den vier E-Ladepunkten am Unterföhringer S-Bahnhof ist zwischen 7 und 20 Uhr das Parken auch für E-Autos nur erlaubt, wenn geladen wird - maximal vier Stunden lang. Das Fahrzeug muss also mittels Ladekabel mit der Elektroladestation verbunden sein und die Parkscheibe muss ausgelegt werden.

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