Straßlach/Schäftlarn:Hunde reißen Reh und Schwan

Landratsamt appelliert an Halter, Schutz der Wildtiere zu achten

Vergangene Woche haben an der Isar bei Straßlach-Dingharting fünf Hunde einen Schwan gerissen. Im Gemeindegebiet Schäftlarn tötete ein freilaufender Hund eine trächtige Rehgeiß. Ihre zwei Jungen wären wenig später zur Welt gekommen. Das Landratsamt München nimmt diese Vorfälle zum Anlass, um Hundebesitzer auf ihre Verantwortung hinzuweisen. Die von wildernden Hunden angerichteten Taten seien kein Kavaliersdelikt. Jeder Hund habe den Drang zu hetzen und Beute zu machen. Wälder, Wiesen und Äcker außerhalb geschlossener Ortschaften seien stets auch Lebensraum vieler verschiedener Wildtierarten. Das Betretungsrecht für die sogenannte freie Natur sei daher auch immer mit gewissen grundsätzlichen Verhaltenspflichten - insbesondere für Spaziergänger mit ihren Hunden - verbunden. Zwar besteht im Landkreis der Behörde zufolge keine grundsätzliche Leinenpflicht; Hundehalter müssten allerdings jederzeit gewährleisten, dass sich ihre Tiere nicht dem Einwirkbereich entzögen und Wildtiere gefährdeten. "In letzter Konsequenz sind Jäger berechtigt und sogar verpflichtet, einen wildernden Hund zu erlegen, um das Wild zu schützen." Als Ordnungswidrigkeit drohten bis zu 1000 Euro Bußgeld, eine Bewertung als Straftat sei möglich, heißt es.

© SZ vom 20.05.2017 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: