Sauerlach:Vier Hektar Wald verschwunden

Lesezeit: 2 min

Auf dem Gelände neben der Bahnlinie stapeln sich die Bäume. (Foto: Angelika Bardehle)

Die Gemeinde war dagegen. Dennoch werden in einer Hauruck-Aktion vier Hektar gerodet, um Platz für eine Kiesgrube zu schaffen. Bürgermeisterin Bogner ist sauer: "Die Leute halten die Verwaltung doch für blöd."

Von Iris Hilberth, Sauerlach

Wer mit der S-Bahn von Sauerlach in Richtung Süden unterwegs ist, dem fällt kurz nach der Ortsgrenze die Lücke in der Landschaft sofort auf: Wo ist denn der Wald hingekommen? Vier Hektar sind schließlich eine Menge Holz. Auch im Rathaus war man zunächst ratlos, wie es zu dieser Hauruck-Aktion im Bannwald nahe der bestehenden Kiesgrube kommen konnte.

Schließlich hatte der Gemeinderat im vergangenen September sein Einvernehmen verweigert, als der Betreiber der Kiesgrube eine Erweiterung der Abgrabungserlaubnis nach Süden beantragt hatte. Zwar musste die Gemeinde damit rechnen, dass das Landratsamt dennoch die Erlaubnis erteilen würde. Doch davon, dass die übergeordnete Behörde das gemeindliche Einvernehmen ersetzt hätte, hatte Bürgermeisterin Barbara Bogner bislang nichts erfahren. Stattdessen kamen die Motorsägen.

Bereits 2007 hatte die Firma Gruber eine Abgrabungserlaubnis für 16 Jahre auf dem jetzigen Areal erhalten. Nachdem das Unternehmen jedoch schneller als erwartet den Kies abgebaut und dadurch im vergangenen Jahr den Standort schon komplett ausgebeutet hatte, beantragte sie die Erweiterung im Bannwald. Der Gemeinderat war von der Idee wenig begeistert. Zumal der betroffene Bereich auch noch direkt am Landschaftsschutzgebiet liegt.

Die Kieslaster waren schon immer ein Ärgernis

Auch Bienenstöcke sind seit 25 Jahren in dem Wald beheimatet. Zudem habe der Dreck der Kieslaster ohnehin schon immer zu Ärger geführt, sagt Grünen-Gemeinderat Axel Horn. Also verweigerten die Kommunalpolitiker mit großer Mehrheit erst einmal ihr Einvernehmen und formulierten diverse Auflagen, wohl wissend, dass es sich beim Kiesabbau um ein privilegiertes Vorhaben handelt und somit die Meinung eines Gemeinderats zweitrangig ist.

Dass jedoch die Rodung stattfindet, bevor das Rathaus davon unterrichtet wurde, findet man dort schon reichlich eigenartig. Bürgermeisterin Bogner jedenfalls ist sauer:"Ich habe den Ämtern schon meine Meinung kundgetan", betont sie. "Die Leute halten die Verwaltung doch für blöd, wenn vier Hektar Wald abgeholzt werden und im Rathaus keiner etwas davon weiß", kritisiert sie die mangelnde Kommunikation.

Die Genehmigung kam aus Ebersberg

Tatsächlich hat das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Ebersberg die Abholzung genehmigt. Die Rodungserlaubnis sei erteilt worden, da das Landratsamt München eine Erlaubnis der Abgrabung in Aussicht gestellt habe, begründet Amtsleiter Friedrich Nebel das Vorgehen seiner Behörde. Gleichwohl gibt er zu, dass die "Frage der Information" in diesem Fall durchaus problematisch sei. Normalerweise beinhalte eine Abgrabungserlaubnis auch die Rodungsgenehmigung. Dann hätte das Ebersberger Amt mit der Sache gar nichts zu tun gehabt.

"Der Normalfall ist das nicht"

Da nun aber das Landratsamt festgestellt hatte, dass die Bearbeitung des Antrags wohl noch etwas dauern könnte und aufgrund der Brutsaison nur zwischen Mitte Oktober und Mitte März die Bäume abgeholzt werden dürfen, hätten sich die beiden Behörden verständigt. "Aber der Normalfall ist das nicht", bestätigt Forstamts-Leiter Nebel.

Das Landratsamt verweist auf eine Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamts aus dem Februar, aufgrund der eine Erlaubnis zur Abgrabung "in Aussicht gestellt werden konnte". Nur würde die Einarbeitung der erforderlichen Auflagevorschläge noch dauern, sodass der Bescheid nicht mehr vor Beginn der Brutsaison erteilt werden könne. Dies hätte zu einer Verzögerung des Vorhabens bis in den Herbst geführt, stellte das Landratsamt fest, was der Antragsteller schließlich nicht zu verantworten hätte. Auch handle es sich nicht um ein Landschaftsschutzgebiet, sondern lediglich um ein landschaftliches Vorbehaltsgebiet.

Jedenfalls war es Bannwald, der da abgeholzt wurde. Ersatzpflanzungen müssen also an einer anderen Stelle auf jeden Fall vorgenommen werden. Und sollte letztlich der Antragsteller doch keine Abgrabungsgenehmigung erhalten, muss er bis 1. Juni 2016 die gerodete Fläche wieder aufforsten. So schreibt es der Bescheid des AELF vor. "Wenn der Wald erst mal weg ist, lässt sich das so schnell nicht rückgängig machen", ärgert sich Bürgermeisterin Bogner über die vollendeten Tatsachen. Sie will zur Prüfung, ob alle Auflagen der Gemeinde erfüllt werden, einen Rechtsanwalt hinzuziehen und kündigt an: "Zur Not werden wir Klage erheben."

© SZ vom 20.03.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: