Putzbrunn:Bei guter Führung ohne Maulkorb

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Ein Hund hat einen Jogger gebissen. Ein positiver Wesenstest könnte ihn vor Restriktionen der Gemeinde bewahren.

Von Andreas Salch, Putzbrunn

Feli sei ein "lebhafter Hund", sagt ein Rentner aus Putzbrunn über seinen Kurzhaarborder-Collie. "Aber liab", fügt seine Frau schnell noch hinzu, fragt man die beiden nach dem Charakter ihres Hundes. Ein 41-jähriger Controller aus Siegertsbrunn ist da aber wohl anderer Ansicht. Ihm hat Feli, zwei Jahre alt, schwarzes Fell, 55 Zentimeter Schulterhöhe, am 16. Dezember vergangenen Jahres morgens beim Joggen zwischen der Leonhardi-Kapelle und dem Dürrnhaarer Weg in den linken Unterschenkel gebissen.

Bei der Polizei in Ottobrunn, wo der Fall aktenkundig wurde, soll der Rentner zu Protokoll gegeben haben, der Jogger sei selbst daran schuld, dass er von Feli attackiert wurde. Feli sei doch nur "freudig auf ihn zugelaufen". Der Jogger hätte ja stehen bleiben können. Dann wäre nichts passiert. Doch so einfach ist das nicht, wie der Rentner und seine Frau an diesem Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht München erfahren mussten.

Zwei Bescheide nach der Bissattacke

Dort klagte der Senior gegen die Gemeinde Putzbrunn, weil diese nach der Bissattacke von Feli im Februar zwei Bescheide erlassen hatte. Darin wurden deren Halter dazu verpflichtet, ihren Hund "außerhalb befriedeten Gebiets" anzuleinen. Außerdem ordnete die Gemeinde an, dass Feli außerhalb bewohnter Gebiete beim "Freiauslauf" ein Maulkorb angelegt werden müsse. Anderenfalls drohe ein Zwangsgeld in Höhe von 850 Euro.

Der Rentner aus Putzbrunn versteht bis heute nicht, dass der Fall so hohe Wellen schlägt. In einer Stellungnahme gegenüber der Gemeinde hatte er erklärt, dass der Controller in Panik geraten sei, als er seinen Hund, der nicht angeleint war, erblickt habe. Daraufhin habe der Jogger seine "Frau gepackt" und sie "als Schutzschild" vor sich "hin- und hergeschoben", um Feli von sich abzuhalten. Der Controller, der ebenfalls eine Erklärung zu dem Fall abgeben hatte, erinnerte sich aber ganz anders.

Es gebe auch Menschen, die mit Hunden nichts zu tun haben

Die schwarze Hündin habe ihn an einen "Kampfhund" erinnert. Feli habe ihn ohne viel Federlesens von vorne angesprungen. Als er deren Halter aufgefordert habe, die Hündin anzuleinen, habe dieser nicht reagiert. Daraufhin habe er versucht, sich "hinter der Halterin zu verstecken", heißt es in der Erklärung des Controllers.

"Auch wenn ein Hund noch so lieb ist" gehe von ihm eine Gefahr aus, stellte der Vorsitzende Richter der 22. Kammer am Verwaltungsgericht fest. So sei die Rechtsprechung. Es gebe auch Menschen, die nichts mit Hunden zu tun haben, und die könnten sich erschrecken. In einer Gefahrensituation sei es Sache des Halters, seinen Hund sofort anzuleinen. Man könne nicht einfach sagen, der Jogger habe sich falsch verhalten, so der Vorsitzende. Wenn ein Hund sich nicht anleinen lasse, sei das eben ein Problem. Selbst wenn Feli nicht zugebissen hätte, seien die Bescheide der Gemeinde Putzbrunn in Ordnung.

Ob Feli nun ständig mit einem Maulkorb durch die Putzbrunner Flur streifen muss, ist noch nicht entschieden. Der Rentner und die Gemeinde einigten sich darauf, dass Feli als nächstes bei einem Experten einen "Wesenstest" absolvieren muss. Von dessen Ergebnis hängt ab, ob die Bescheide der Gemeinde aufgehoben werden. Bis dahin ruht das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.

© SZ vom 15.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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