Städtebau:Neubiberg sichert sich Zugriff auf Grundstücke

Die Gemeinde Neubiberg hat kaum mehr eigene Grundstücke, die sie bebauen kann. Sie will aber langfristig weiteren bezahlbaren Wohnraum schaffen. Daher möchte sie sich nun mit Hilfe einer Vorkaufsrechtssatzung den Zugriff auf Grundstücke im Ortszentrum sichern. So hat es der Planungsausschuss nun als Empfehlung an den Gemeinderat beschlossen.

Die Satzung soll für die Grundstücke an der Hauptstraße mit den Nummern 50, 52, 59, und 61 erlassen werden. In der Debatte im Ausschuss wurde zusätzlich noch die Aufnahme des Grundstücks mit der Nummer 72 vorgeschlagen. Ob es in Frage kommt, soll bis zur endgültigen Entscheidung des Gemeinderats noch geprüft werden.

Wenn dieser die Satzung erlässt, kann die Gemeinde im Falle eines Verkaufs von privaten Grundstücken ein Vorkaufsrecht ausüben. Wie Rechtsanwalt Gerhard Spieß in der Sitzung erläuterte, gibt es keinen Automatismus, die Gemeinde ist also nicht gezwungen, das Grundstück zu erwerben. Zudem muss sie ihr städtebauliches Ziel - in diesem Fall den Bau von bezahlbaren Wohnungen - konkret darlegen. "Es geht darum, den Fuß in der Tür zu haben", sagte der Anwalt. Auch Bürgermeister Thomas Pardeller (CSU) betonte, dass es um ein Sicherungsinstrument gehe, dass er einen freihändigen Verkauf aber auch immer für gut befinde.

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