Neubiberg:Die Südanbindung Perlach ist endgültig gekippt

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Der zunehmende Verkehr in Unterbiberg in Unterbiberg wird nicht über eine neue Straße abgeleitet. (Foto: Robert Haas)

Neubibergs Bürgermeister Günter Heyland hat sich von der Rechtsaufsicht beraten lassen: Er nimmt den Beschluss des Gemeinderats hin, die Straße nicht zu bauen.

Von Markus Mayr, Neubiberg

Bürgermeister Günter Heyland akzeptiert, dass der Neubiberger Gemeinderat gegen das Verkehrsprojekt Südanbindung Perlach (SAP) gestimmt hat. Nach einem äußerst knappen Votum Ende November gegen die Straße hatte der Freie Wähler angekündigt, den "Dringlichkeitsantrag" der Grünen-Fraktion, der dem Beschluss vorausging, von der Rechtsaufsichtsbehörde prüfen zu lassen. Mit nur einer Stimme Mehrheit hatten die Grünen, die CSU und der Vertreter der Studentenliste USU damals gegen die SAP gestimmt.

Die Dringlichkeit des Antrags war nicht gegeben

Am Mittwoch nun hat Heyland sich im Landratsamt juristisch beraten lassen. Dabei stellte sich heraus: Die Dringlichkeit des Antrags war nicht gegeben. Er hätte durchaus bis zur nächsten Sitzung warten können. Dennoch, so Heyland, werde er "den Beschluss nicht beanstanden", da dieser keine unmittelbar negativen Folgen für die Gemeinde habe. Die Südanbindung Perlach ist nun faktisch vom Tisch, weil der Neubiberger Bürgermeister kein Mandat mehr für Verhandlungen hat.

Heyland betonte jedoch, dass der Verkehr im betroffenen Neubiberger Ortsteil Unterbiberg eine zunehmende Belastung für die Bewohner sei. "Der Gemeinderat muss sich weiterhin Gedanken darüber machen, wie sich der Verkehr dort sinnvoll abwickeln lässt", sagte er. Der Bürgermeister kritisierte an dieser Stelle die Antragsteller vom 23. November, die keine Alternative zur SAP anzubieten gehabt hätten.

Die Grundlage für eine zielführende Diskussion sei deshalb "etwas dünn" gewesen. Heyland hatte Bedenken, dass Leute Schadenersatz verlangen könnten, weil sie im Glauben an die SAP nach Unterbiberg gezogen sind. Und diese jetzt doch nicht kommt und den Verkehr in den Wohngebieten entlastet. Am Montag hat der Gemeinderat deshalb beschlossen, ein Anwaltsbüro die Gefahr solcher Regressforderungen prüfen zu lassen.

Das nun gekippte Projekt beruht auf einer Vereinbarung zwischen der Stadt München und der Gemeinde Neubiberg aus dem Jahr 1994.

© SZ vom 17.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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