Geflügelpest:Wildvögel dürfen nicht gefüttert werden

Mit einer neuen Allgemeinverfügung hat das Landratsamt am Donnerstag auf die Ausbreitung der Geflügelpest in Bayern reagiert. Von sofort an gilt ein Verbot von Geflügel-Ausstellungen und -Märkten, ein Fütterungsverbot von Wildvögeln sowie eine Untersuchungspflicht bei Händlern, die Tiere beim mobilen Handel abgeben. Mithilfe der strengen Regeln soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden werden - mit dem Ziel, dass die Geflügelpest nicht auf Höfe eingeschleppt wird. Unlängst hat es nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) eine Vogelgrippeausbruch in einem kleinen Hühnerbetrieb im Erdinger Land gegeben. Als Präventionsmaßnahme verfügt das Landratsamt München unter anderem, dass die Halter von bis zu 1000 Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen sicherstellen müssen, dass Ställe nicht von Unbefugten betreten oder befahren werden dürfen; zudem dürfen sie nur mit Schutzkleidung besucht werden, nach dem Verlassen muss diese gereinigt, desinfiziert oder entsorgt werden. Reinigung und Desinfektion gelten auch für Gerätschaften und Fahrzeuge.

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