Wegen der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt und des anhaltend hohen Zuzugs Geflüchteter in den Landkreis München bittet das Münchner Landratsamt Eigentümer von Immobilien um Mithilfe. Die Behörde sucht vor allem für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Schutzsuchenden, aber auch für Erwachsene Möglichkeiten der Unterbringung - Wohnungen, Häuser, Grundstücke und auch Gewerbeimmobilien würden dringend benötigt, heißt es aus dem Amt von Landrat Christoph Göbel (CSU).
Die "traurige Realität", so in einer Mitteilung aus dem Landratsamt, habe zur Folge, dass Bürgerkriege und Gewalt insbesondere auch Kinder und Jugendliche zur Flucht aus ihren Heimatländern zwingen würden. "Oft erreichen sie Deutschland ohne Begleitung eines Elternteils oder eines anderen Sorgeberechtigten", heißt es weiter. Derzeit leben laut Behörde im Landkreis München etwa 130 unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die Zuweisungszahl von Schutzsuchenden steigt aber tagtäglich an. Daher werden die Plätze in geeigneten Jugendhilfeeinrichtungen, in denen die Kinder und Jugendlichen vom Jugendamt in Obhut genommen werden, knapp.
Migration:"In jeder Hinsicht an der Kapazitätsgrenze"
Die Aufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete im Landkreis München sind am Limit - wie auch die Ehrenamtlichen in den Helferkreisen. Der Landrat bereitet den Einsatz von Notunterkünften vor, es könnten wieder Traglufthallen zum Einsatz kommen.
Derzeit ist eine kreiseigene Übergangseinrichtung für etwa 20 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige an ihrer Kapazitätsgrenze angelangt. Gesucht würden daher, so das Landratsamt, Räumlichkeiten zur Unterbringung von etwa 40 Schutzsuchenden. "Die Kinder und Jugendlichen werden durch einen freien Träger der Jugendhilfe betreut", heißt es. Idealerweise könnten in einer Einrichtung alle 40 jungen Menschen eine Zuhause auf Zeit finden, es sei aber auch möglich die jungen Geflüchteten in zwei Gruppen mit jeweils 20 Kindern und Jugendlichen unterzubringen. Die Wohneinheiten sollten neben Schlafmöglichkeiten in Doppelzimmern über eine Küche und möglichst auch einen Gemeinschaftsraum verfügen, um gemeinsames Kochen, Gruppenaktivitäten, Spieleabende und sozialen Austausch zu ermöglichen.
Das Jugendamt bittet daher um entsprechende Angebote auch zur Zwischennutzung. Antworten auf weitere Fragen gibt das Jugendamt telefonisch (Telefon: 089/62 21 12 13) oder per E-Mail (kreisjugendamt@lra-m.bayern.de).
Die Miethöhe orientiert sich an der ortsüblichen Miete
Gesucht werden im Landkreis München aber auch weitere Möglichkeiten zur Unterbringung von erwachsenen Geflüchteten und Familien. "Der Landkreis München ist kontinuierlich dabei, Übergangsquartiere für Geflüchtete zu errichten oder Wohnraum anzumieten", heißt es, aber die Krisenherde der Welt würden stetig Menschen dazu bewegen, sich auf die Flucht zu begeben. Daher müsse der Raum für die Unterbringung von Schutzsuchenden weiter ausgebaut werden, Bürgerinnen und Bürger mit Eigentum, das sich zur Unterbringung eignet, sollen sich daher an das Landratsamt wenden. Vertragspartner bei einer Anmietung ist stets der Freistaat Bayern, vertreten durch den Landkreis München. "Als Vertragspartner bezahlt der Freistaat den Mietzins und haftet für etwaige Schäden. Die Miethöhe orientiert sich hierbei immer an der ortsüblichen Miete", so das Landratsamt.
Interessierte Eigentümer können sich per E-Mail (asyl-objektverwaltung@lra-m.bayern.de.) an das Landratsamt wenden. Auf der Homepage finden sich alle Ansprechpartner und Sachbearbeiterinnen.