Sozialgesetzbuch:Landkreis hebt Bürgergeld an

Wegen der hohen Lebenshaltungskosten bekommen Leistungsempfänger 2,9 Prozent mehr ausbezahlt als den bundesweiten Regelsatz.

Von 1. Januar an gelten im Landkreis München erhöhte regionale Regelsätze für Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch XII. Bundesweit steigt das sogenannte Bürgergeld für eine alleinstehende volljährige Person mit Jahresbeginn auf 563 Euro. Aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten im Großraum München wird dieses im Landkreis München aber wie schon in der Vergangenheit angepasst.

Grundlage hierfür ist ein Gutachten, das der Landkreis in Auftrag gegeben hat. Dieses empfiehlt eine moderate Steigerung des Regelsatzes auf 579 Euro; damit liegt der regionale Regelsatz 2,9 Prozent über dem Bundesregelsatz. Der Kreistag hat der Erhöhung zugestimmt.

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