"Herrmann-Erlass":Arbeitsverbot für Asylbewerber bleibt bestehen

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Flüchtlingen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern wie den Balkanstaaten, aber beispielsweise auch Ghana und dem Senegal, bleibt es in Bayern verboten, zu arbeiten. (Foto: Stephan Rumpf)

Bayern setzt seinen harten Kurs in der Asylpolitik fort. Das Landratsamt muss folgen - auch wenn das Verbot gegen EU-Recht steht.

Von Frederick Mersi, Landkreis

Das Ende März von der bayerischen Landesregierung verhängte Arbeits- und Ausbildungsverbot für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern bleibt bestehen, auch in Fällen, in denen Antragsverfahren länger als neun Monate dauern. Dies stellte das Innenministerium klar, nachdem eine anders lautende Pressemitteilung des Bayerischen Flüchtlingsrats diesbezüglich Verwirrung gestiftet hatte.

Darin hieß es, das Innenministerium reagiere mit seiner Aufhebung der als "Herrmann-Erlass" bekannt gewordenen Verbote auf die vom Flüchtlingsrat geäußerte Kritik, die Arbeitsverbote verstießen gegen EU-Recht.

"Diese Information stammt von ehrenamtlichen Helfern", sagte Stephan Dünnwald vom Flüchtlingsrat am Freitag. Allerdings wurde dies vom Innenministerium nicht bestätigt, ganz im Gegenteil: Der stellvertretende Pressesprecher Stefan Frey stellte klar, die Informationen seien "nicht korrekt".

Ausnahmeerlaubnis stiftete Verwirrung

Asylbewerbern und Geduldeten aus sicheren Herkunftsstaaten seien von den Landratsämtern weiterhin grundsätzlich keine Beschäftigungserlaubnisse zu erteilen oder zu verlängern. Der Grund dafür seien "migrationspolitische Erwägungen": Es soll deutlich gemacht werden, dass mit aussichtslosen Asylanträgen nicht das Ziel einer Beschäftigung in Deutschland verfolgt werden kann.

"Wir halten uns selbstverständlich an die Weisungen des Innenministeriums", sagte Christine Spiegel, Pressesprecherin des Landratsamts München. Nur in einem konkreten Fall habe es nach einer Prüfung sehr gute Gründe für eine Ausnahmeregelung gegeben. Stefan Frey bestätigte dies: "Ursache für die verbreitete Falschmeldung war wohl eine Einzelfallentscheidung." Der Flüchtlingsrat hatte sich die Richtigkeit seiner Informationen nicht vom Landratsamt bestätigen lassen.

CSU-Regierung setzt weiter auf einen harten Kurs

Die bayerische Staatsregierung setzt mit der Fortführung der Verbote weiterhin auf einen harten Kurs gegenüber Flüchtlingen insbesondere aus den Balkanstaaten, was Flüchtlingsorganisationen, Helferkreise und die Grünen seit längerem als kontraproduktiv und rechtswidrig kritisieren.

Der Flüchtlingsrat nutzte auch die Gelegenheit, in seiner Presseerklärung die Staatsregierung noch einmal dazu aufzufordern, "auch andere rechtlich nicht haltbare Praktiken umgehend abzuschaffen". Flüchtlinge dürfe man nicht dafür büßen lassen, dass die Politik die jüngere Entwicklung der Flüchtlingszahlen verschlafen habe, hieß es.

Experte: Arbeitsverbot verstößt gegen EU-Recht

Alexander Graser, Professor des Öffentlichen Rechts an der Universität Regensburg, hat die EU-Rechtslage geprüft und festgestellt, dass die Arbeitsverbote gegen die EU-Aufnahmerichtlinie aus dem Jahr 2013 verstoßen. Die Richtlinie sieht den Zugang von Flüchtlingen zum Arbeitsmarkt neun Monate nach dem Asylantrag unabhängig von deren Herkunftsland vor.

Seit Ablauf der Umsetzungsfrist am 20. Juli ist diese Richtlinie in ganz Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Eine Abschaffung der Verbote ist seitens der bayerischen Staatsregierung nicht geplant, wie es heißt. Trotz der Tatsache, dass Bayern als einziges deutsches Bundesland mit solchen Verboten für eine große Zahl der Flüchtlinge den Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert.

© SZ vom 04.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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