Hohenbrunn/Unterhaching:Ein Fachanwalt soll es richten

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Hohenbrunns Grüne wollen Klarheit zu Straßenausbaukosten schaffen. Unterhaching beschränkt sich vorerst auf Instandhaltung von Straßen

Das Urteil über die Straßenausbaubeitragssatzung in Hohenbrunn ist gefallen, die Bürger müssen sich an den Kosten von Straßenarbeiten beteiligen. Trotzdem bleiben noch viele Fragen offen. Die Fraktion der Grünen im Gemeinderat beantragt deshalb, einen Fachanwalt einzuschalten. Zu klären ist zum Beispiel, ob die Gemeinde tatsächlich alle Maßnahmen, die in den vergangenen 20 Jahren angefallen sind, abrechnen muss.

In der Satzung, die der Gemeinderat 2010 erließ, legte er keinen Zeitraum fest, wie lange Sanierungsarbeiten rückwirkend abgerechnet werden können. Erst vergangenes Jahr beschloss das Gremium, dass ausschließlich Arbeiten zu berücksichtigen sind, die nach dem 1. Januar 2011 erledigt wurden. Im Urteil des Verwaltungsgerichts heißt es allerdings, dass Hohenbrunn entsprechend der Satzung von 2010 abrechnen muss. Hat dann der spätere Beschluss Bestand? Wie muss die Gemeinde jetzt vorgehen? Welche Möglichkeiten hat Hohenbrunn bei Härtefällen? Können Regelungen wie Stundungen oder Ratenzahlung angewandt werden? All diese Fragen möchten die Grünen klären. Außerdem wollen sie prüfen lassen, ob es möglich ist, statt Einmalzahlungen wiederkehrende Beiträge von den Anwohnern zu verlangen. Der Vorteil: Die Ausbaukosten würden auf eine größere Zahl von Grundstückseigentümern und einen längeren Zeitraum verteilt. So wäre die Belastung für den Einzelnen - zumindest auf einmal - niedriger. Insgesamt, über die Jahre verteilt, fallen jedoch die gleichen Kosten an. "Um nicht wieder auf juristisches Glatteis zu geraten, ist es nötig, die Voraussetzungen sachkundig prüfen zu lassen", begründet die Grünen-Fraktion ihren Antrag auf Einschaltung eines Fachanwalts.

Bürgermeister Stefan Straßmair (CSU) führt zurzeit viele Gespräche mit dem Anwalt der Gemeinde. Gemeinsam prüfen sie, ob sie nicht doch noch einmal vor Gericht ziehen und das Urteil anfechten sollten - vor dem Bundesverwaltungsgericht gegebenenfalls auch vor dem bayerischen Verfassungsgericht. Wolfgang Schmidhuber von den Grünen hält das für falsch. "Vielleicht erspielt man sich damit Zeit - mehr auch nicht", sagt er.

In Unterhaching, wo zuletzt die Anwendung der Satzung zu sehr viel Ärger mit den Anwohnern der Andresenstraße geführt hat, wird ein weiterer Straßenausbau in der Gemeinde erst einmal vertagt. In der November-Sitzung des Gemeinderats verständigte sich das Gremium darauf, die anvisierten Arbeiten in der Wilmannstraße und in der Parkstraße erst einmal nicht anzugehen. Die Gemeinde sieht derzeit zu viele Unwägbarkeiten in der Anwendung der Satzung. "Wir stellen den kostenpflichtigen Straßenausbau so lange zurück, bis alle Fragen rund um die Straßenausbaubeitragssatzung restlos aufgeklärt sind", sagte in der Sitzung Bürgermeister Wolfgang Panzer (SPD).

Stattdessen steckt die Gemeinde Geld in Instandsetzungsarbeiten auf ihren Straßen. Dabei geht es vor allem um Reparaturen, das Stopfen von Löchern und die Beseitigen von Rissen. Diese Kosten übernimmt die Gemeinde, bis zu einer Million Euro will Unterhaching im kommenden Jahr für die Instandsetzung von vier Straßen ausgeben.

© SZ vom 29.11.2016 / chrh, hilb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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