Garching:Gefährliche Spielplätze

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Die Kiesauflage auf einem Spielplatz darf nicht zu dünn sein. (Foto: Catherina Hess)

Bei Routinekontrollen war aufgefallen, dass der Fallschutz nicht ausreicht. Die Stadt hat daraufhin sieben Anlagen gesperrt.

Von Irmengard Gnau, Garching

Ausgestattet mit Sandschaufel und Eimer, Sonnenhut und Trinkflasche zieht Familie Schneider los. Doch statt des ersehnten Sandburgbaus wartet am Lieblingsspielplatz ein Absperrgitter und ein Hinweisschild: Leider vorübergehend nicht zugänglich. So erging es in den vergangenen Wochen vielen Kindern und Eltern in Garching. Gleich mehrere Spielplätze waren gesperrt. Grund dafür sind der Rollkies - und das damit verbundene Risiko.

Rollkies dient auf sehr vielen der mehr als 40 Spielplätze, für die die Stadt Garching verantworlich ist, als sogenannter Fallschutz, also als Untergrund, der die Spielgeräte umgibt und etwaige Stürze abdämpfen soll. Das durchaus beliebte Material hat allerdings einen Nachteil: Der Kies enthält Feinanteile, die sich an einigen Spielplätzen über die Jahre in Wind und Wetter ausgespült haben und nun zu einer harten Schicht unter den Steinchen verklebt sind. Wird der übrige Kies an einer Stelle weggeschoben, etwa um anderswo damit einen Berg zu bauen, kann es an dieser Stelle hart werden - zu hart für die Vorgaben für einen Spielplatz. Die sehen nämlich vor, dass bei einer Fallhöhe bis zu zwei Metern eine mindestens 30 Zentimeter dicke Schicht dämpfenden Bodenmaterials vorhanden ist.

Denn Spielplätze sind zwar Orte, an denen sich Kinder austoben sollen, doch sie sind bei Weitem kein rechtsfreier Raum. Im Gegenteil. Das Deutsche Institut für Normung, bekannt unter der Abkürzung DIN, hat seit den 1970er Jahren mehrere Normen entwickelt, die sicherstellen sollen, dass es auf Spielplätzen nicht zu schweren Verletzungen kommt. Zentral sind die Normenreihe DIN EN 1176 "Spielplatzgeräte und Spielplatzböden", zuletzt überarbeitet 2017 bis 2020, und die DIN 18034 "Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb", die das Institut Ende 2020 in einer Neufassung veröffentlicht hat. In diesen umfangreichen Werken ist sehr genau geregelt, worauf Bauer und Betreiber von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen achten müssen.

Drohende Schadensersatzklagen

Das trifft auch Kommunen wie die Stadt Garching - das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verpflichtet sie in Paragraph 823, als Betreiber für die Verkehrssicherheit ihrer Spielplätze Sorge zu tragen. Sonst drohen im schlimmsten Fall Schadensersatzklagen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen die Kommunen ihre Spielplätze regelmäßig kontrollieren: Mindestens wöchentlich ist eine Sichtprüfung vorgesehen, alle ein bis drei Monate eine sogenannte "operative Inspektion" und einmal im Jahr inspizieren geschulte Prüfer, etwa vom TÜV, alle Geräte, Oberflächen und Fundamente.

In Garching sind zwei Mitarbeiter des Bauhofs in den Sommermonaten "quasi täglich" auf den gut 40 Spielplätzen unterwegs, berichtet der Leiter des städtischen Bauamts Klaus Zettl. Entdecken sie dabei ein beschädigtes Spielgerät, wird dieses umgehend gesperrt. "Wenn Geräte nicht sicher sind für die Kinder, müssen wir sie sperren", sagt Zettl. Je nach Umfang der nötigen Reparaturen legen die Bauhofmitarbeiter dann selbst Hand an oder beauftragen eine Spezialfirma. Bei einer Routinekontrolle im Frühjahr fiel den Mitarbeitern das Problem mit dem Rollkies auf. Der Fallschutz war zu gering, also beschloss die Verwaltung, diesen zu ersetzen. Sieben Spielplätze in Garching waren deshalb seit Ende April zeitweise gesperrt, sie erhalten nun statt Kies einen speziellen, klumpfreien Quarzsand. Zettl hofft, dass bis Anfang Juli wieder alle Spielplätze freigegeben werden können.

Dass sich die Sperrung wegen des Austauschs und einiger beschädigter Spielgeräte gehäuft haben, bedauert der Bauamtsleiter. Doch er verweist auf die Verantwortung der Kommune. "Wir wollen das richtig machen, damit sich Kinder und Eltern sicher fühlen", sagt er. Dass der aufmerksame Blick seiner Bauhofmitarbeiter auch dazu führen kann, dass Spielsachen oder Stühle, die Eltern gemeinschaftlich auf einem Spielplatz deponiert haben, weggeräumt werden, verteidigt Zettl. Schließlich könne die Stadt für alles, was auf einem städtischen Spielplatz stehe, in Mithaftung genommen werden. "Wenn etwas passiert, dann stehen die Eltern bei uns als Stadt Garching auf der Matte."

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