Garching/Oberschleißheim:Zweiter Versuch

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Regierung entschärft Verordnung für die Fröttmaninger Heide

Seit vergangenem Sommer läuft das Verfahren zur Ausweisung der knapp 350 Hektar großen Südlichen Fröttmaninger Heide zwischen Oberschleißheim, München und Garching als Naturschutzgebiet. Zwei Jahre der Bürgerbeteiligung waren dem ersten Entwurf der Regierung vorausgegangen, zuletzt aber kam lauter Protest von der Stadt München, die eine Hundewiese ohne Leinenpflicht behalten möchte. Jetzt hat die Regierung eine leicht entschärfte Verordnung vorgestellt, von diesem Mittwoch an liegt sie vier Wochen lang aus und ist online unter http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/umwelt/recht einsehbar.

In dem neuen Entwurf geht die Regierung auf die Münchner Wünsche insofern ein, als vor allem im Süden zusätzliche Wege geschaffen werden, sie bleibt aber beim Gebot, wonach Hunde an die kurze Leine müssen. Immerhin verkürzt die Regierung den Zeitraum mit Betretungsverbot und Leinenpflicht in der blauen Zone und beschränkt ihn auf die Vogelbrutzeit. Die blaue Zone ist für das Heideerleben vorgesehen und darf betreten werden, wenn auf den Naturschutz, vor allem für bodenbrütende Vögel und Amphibien geachtet wird. Hunde müssen dort ganzjährig angeleint und auf den Wegen bleiben, damit Kot und Urin die empfindlichen Heidepflanzen nicht schädigen. Hundebesitzer mit Hundeführerschein dürfen ohne Leine auf den Wegen unterwegs sein. Zum Schutz der Schafe gilt ein generelles Abstandsgebot von 50 Metern. Dafür ist Radfahren künftig auf allen geeigneten Wegen erlaubt.

Dem Wunsch der Stadt Garching trägt man Rechnung, indem der geplante Radschnellweg an der Strecke der U 6 aus dem Schutzgebiet heraus genommen wird, auf der Westseite bei Neuherberg sind ein zusätzlicher Weg und eine größere Fläche zum freien Betreten vorgesehen.

Die erneute Auslegung läuft bis Freitag, 19. Februar. Anregungen und Bedenken können schriftlich oder persönlich zu den jeweiligen Öffnungszeiten im Garchinger und Oberschleißheimer Rathaus, im Referat Stadtplanung und Bauordnung der Stadt München oder dem Landratsamt München vorgebracht werden. Einwendungen aus der ersten Auslegung müssen nicht wiederholt werden.

© SZ vom 20.01.2016 / av - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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