Eching/Unterschleißheim:Den Nachbarn wundert's

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Eching beschließt Teilung des Bebauungsplans für Hollerner See

Das Thema interessiert die Unterschleißheimer: Mehrere Zuhörer und drei Stadträte sind am Dienstag zur Sitzung des Echinger Bauausschusses in den Nachbarort gekommen. Dort stand der Hollerner See auf der Tagesordnung, der seit Jahren Anlass für Diskussionen bietet. Diesmal ging es um den Bebauungsplan für den See, der aus dem Gesamt-Plan "Mallertshofener Holz" herausgelöst werden soll. Die Gemeinde Eching teilt diesen Bebauungsplan in drei Einzelabschnitte auf, damit spätere Änderungen in Teilen rascher möglich sind. Inhaltlich ändere sich vorerst nichts, betonte Bürgermeister Josef Riemensberger (CSU): "Wir beschließen heute nicht, dass wir alles umsetzen, was 1992 reingeschrieben worden ist." Zweifel am Procedere hegte im Bauausschuss nur Gemeinderätin Sylvia Jung von den Bürgern für Eching. Ihr Antrag, die Sache zu stoppen, wurde aber von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

Jung sprach von gravierenden Verfahrensfehlern. Der neue Bebauungsplan 28b Hollerner See entspreche nicht dem aktuellen Flächennutzungsplan und sei somit nicht vereinfacht abzuhandeln. Konkret nannte sie die Position der Parkplätze, ein landwirtschaftliches Grundstück und die an den See verlegte Staatsstraße 2053, die im neuen Bebauungsplan nur noch "überörtliche Straße" genannt wird.

Diese Straße ist es auch, die in Unterschleißheim auf Argwohn stößt. Zwar steht sie, als nördlich an den Hollerner See verlegte Staatsstraße, schon seit 1992 im Bebauungsplan, doch hat das Staatliche Bauamt der Verlegung nie zugestimmt. Das alles aber tut laut dem Echinger Bürgermeister nichts zur Sache, weil keine Absicht bestehe, die Straße zu bauen. Allerdings stößt sich auch der Freisinger Bund Naturschutz an der nicht näher definierten "überörtlichen Straße" und am Verfahren generell. Das Bauamt dagegen hat prinzipiell nichts gegen die Planänderung. "Wir sehen das relativ entspannt", sagte Alex Eder von der Behörde der SZ. Dass die Staatsstraße verlegt wird, kann er sich aber nicht vorstellen, dafür bestehe von Bauamtsseite kein Bedarf. Falls die Gemeinde eine neue Verbindung zur Bundesstraße B 13 bauen wolle, könnte es seiner Meinung nach Probleme mit der Abstandsregelung für Knotenpunkte an Bundesstraßen geben.

© SZ vom 14.01.2016 / av - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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