Die hohe Zahl registrierter Fälle einer Ansteckung mit einer gefährlicheren Virus-Variante hat das Landratsamt veranlasst, den Zugang zu Sitzungen der Kreisgremien von der Vorlage eines negativen Coronatests abhängig zu machen. Die Stadt Garching hat dasselbe für Stadtratssitzung verkündet und zudem, dass diese Regelung in sämtlichen Kommunen im Landkreis gelte. Das bayerische Innenministerium hat dies so empfohlen.
Coronavirus im Landkreis München:Nur mit negativem Test in die Sitzung
© SZ vom 03.05.2021 / belo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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