Bürgerentscheid Aschheim:Entlastung für Anlieger kommt

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18 Uhr, Schließung der Wahllokale – und die Auszählung beginnt. Die Möglichkeit zur Briefwahl wurde stark genutzt. (Foto: Claus Schunk)

Eine deutliche Mehrheit spricht sich beim Bürgerentscheid in Aschheim für den so genannten Drittelerlass aus.

Von Irmengard Gnau, Aschheim

Die Aschheimer haben entschieden: Grundstückseigentümer, die an mehr als 25 Jahre alten Straßen in Aschheim oder Dornach wohnen, müssen nicht den vollen Beitrag bezahlen, wenn die Kommune ihre Straßen derzeit nachträglich herrichten lässt. Statt der eigentlich in der Aschheimer Satzung vorgesehenen 90 Prozent der Erschließungskosten haben die Anlieger dieser 25 Straßen nur 60 Prozent zu tragen, den Rest übernimmt die Gemeindekasse.

Für diese Aufteilung hat sich am Sonntag in einem Bürgerentscheid eine deutliche Mehrzahl der Aschheimer, die sich an dem Bürgerentscheid beteiligt haben, ausgesprochen.

6901 Aschheimer waren aufgerufen, darüber abzustimmen, ob die Gemeinde den sogenannten Drittelerlass beim nachträglichen Erstausbau von Altstraßen gewähren soll. Etwa 47 Prozent von ihnen machten von ihrem Stimmrecht Gebrauch, vor allem die Möglichkeit der Briefwahl nutzten sehr viele. Davon sprachen sich 78 Prozent für den Drittelerlass aus und folgten damit der Forderung der Bürgerinitiative. Im Feststadl, wo die Wahlhelfer unter der Leitung von Aschheims Geschäftsleiter Christian Schürer und dem stellvertretenden Abstimmungsleiter Alfred Frankl am Abend das vorläufige Ergebnis bekannt gaben, war die Stimmung bei den Vertretern der Bürgerinitiative dementsprechend gut. Dagmar Kruse, Georg Zink, Eugen Stubenvoll und ihre Mitstreiter zeigten sich überglücklich über das Ergebnis.

Signalwirkung für andere

Damit ist das Votum des Gemeinderats überstimmt. Die Mitglieder hatten sich einstimmig gegen einen pauschalen Drittelerlass ausgesprochen, weil sie darin eine Ungleichbehandlung derjenigen Altstraßenanlieger sahen, deren Straßen vor dem gesetzlichen Stichtag im April 2012 hergerichtet worden waren. Die Bürgerinitiative, die über Wochen hin sehr aktiv für ihr Anliegen eingetreten war, hatte hingegen darauf gepocht, dass Aschheim die rechtliche Möglichkeit des Drittelerlasses anwenden solle, damit die Anlieger nicht über die Maßen belastet werden. Diese wohnen teils seit Jahrzehnten in ihren Häusern und wurden von der Nachricht, dass ihre Straßen nach den Standards noch nicht als ordentlich ersterschlossen gelten und den meist fünfstelligen Rechnungsforderungen für die entsprechenden Arbeiten überrascht.

Das Ergebnis von Aschheim dürfte auch in anderen bayerischen Kommunen mit Interesse verfolgt werden. Zuletzt hatten die Freien Wähler das Thema Straßenerschließungskosten im Wahlkampf für sich entdeckt und setzen sich nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, kurz Strabs getauft, nun für eine Änderung der "Strebs" ein.

© SZ vom 17.09.2018 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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