Baumschutz:Neubiberg soll Gartenstadt bleiben

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Laubbäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern sollen besser geschützt werden. (Foto: Günther Reger)

Gemeinderäte bringen einstimmig eine Baumschutzverordnung auf den Weg.

Von Angela Boschert, Neubiberg

Immer wieder wurde die Idee in der Gemeinde aufgegriffen und scheiterte. Jetzt aber soll Neubiberg eine Baumschutzverordnung bekommen.

Der Planungsausschuss des Gemeinderats befürwortete das Vorhaben nach ausführlicher Diskussion am Dienstagabend einstimmig. Mit der Verordnung sollen Bäume als Element von Natur und Landschaft sowie aufgrund ihres eigenen Wertes geschützt werden.

Die Baumschutzverordnung soll festsetzen, dass Laubbäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern nur mit Genehmigung gefällt werden dürfen, wobei der Umfang einen Meter über dem Erdboden gemessen wird. Walnussbäume und Kiefern werden auch geschützt. Alle anderen Obstbäume und Nadelgehölze sind vom Schutz ausgenommen. Wer einen größeren Baum fällen will, muss sich dies also von der Verwaltung genehmigen lassen.

Das Neubiberger Umwelt- und Naturschutzamt berate dazu gerne, betonte dessen Leiterin Barbara Linow in der Sitzung, auch zu möglichen Nachpflanzungen, die mit der Fällgenehmigung zusammen festgesetzt werden können. Wer keinen Ersatzbaum pflanzt oder die alternative Ausgleichszahlung nicht leistet, dem droht ein Bußgeld. In München wurde diese Maßnahme bereits angewendet, aus dem Landkreis war den Anwesenden kein Fall bekannt.

Im Entwurf der Baumschutzverordnung wird auch festgelegt, wann eine Fällgenehmigung erteilt werden muss - etwa wenn Bäume den Bestand oder die Nutzbarkeit eines vorhandenen Gebäudes oder die ausgeübte gewerbliche Nutzung eines Grundstücks unzumutbar beeinträchtigen - und wann sie im Einzelfall erteilt werden kann, etwa wenn die Fällung im öffentlichen Interesse liegt.

Bäume schützen - Bürger nicht gängeln

Es handle sich jeweils um Einzelfallentscheidungen, sagte der Experte Franz Alt vom Landratsamt. Es sei wichtig, dass der Bürger durch eine Baumschutzverordnung nicht gegängelt werde, betonte Alt. "Wir wollen Bäume schützen, die Bürger nicht gängeln", stimmte ihm Bürgermeister Günter Heyland (Freie Wähler) zu. "Wir wollen die Wohn- und Lebensqualität unserer Gartenstadt Neubiberg erhalten", fasste Tobias Heberlein (SPD) die Meinung aller Ausschussmitglieder zusammen.

Der Baumschutz habe in Neubiberg schon heute einen hohen Stellenwert, heißt es aus dem Rathaus. Eine Baumschutzverordnung werde angesichts des hohen Nachverdichtungsdrucks aber immer wichtiger. Neubiberg hat nur für 60 Prozent des Gemeindegebiets Bebauungspläne. Ein Großteil von ihnen enthält aber keine Grünordnung, die festsetzt, welche Bäume und Gewächse bei der Bebauung eines Grundstücks zu erhalten oder durch eine Nachpflanzung zu ersetzen sind. Würde ein Bauunternehmer auf einem Grundstück ohne oder mit einem alten Bebauungsplan Bäume fällen und dann erst einen Bauantrag stellen, könnte die Gemeinde derzeit keinen Ersatz für die gefällten Bäume fordern. Sie braucht dazu eine Baumschutzverordnung.

Im November muss der Gemeinderat noch über den aktualisierten Entwurf entscheiden. Stimmt er für eine Baumschutzverordnung, tritt zugleich sofort eine Verordnung zur einstweiligen Sicherung des Baumbestandes in der Gemeinde in Kraft, entschied der Planungsausschuss. Sie gilt bis das offizielle Verfahren zum Erlass einer Baumschutzverordnung beendet ist, womit frühestens im Februar 2019 gerechnet wird.

Neubiberg wäre die 13. Kommune im Landkreis München mit einer Baumschutzverordnung. Aktuell haben bereits die Gemeinden Grünwald, Haar, Hohenbrunn, Neuried, Ottobrunn, Planegg, Pullach, Schäftlarn, Taufkirchen, Unterföhring und Unterhaching sowie die Stadt Unterschleißheim eine. In der Landeshauptstadt München gilt seit 1976 eine Baumschutzverordnung.

© SZ vom 25.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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