Landgericht München I:Bewährungsstrafe wegen Ohrfeige

Vorwurf der Vergewaltigung ließ sich vor Gericht nicht beweisen

Von Andreas Salch

Angeklagt war Yusuf T. wegen Vergewaltigung vor dem Landgericht München I, verurteilt wurde der 23-Jährige jetzt aber nur wegen einer Ohrfeige - und zwar zu acht Monaten Haft auf Bewährung. 2017 hatte der Münchner eine damals erst 15 Jahre alte Schülerin kennengelernt und eine Beziehung mit ihr begonnen. Sie dauerte nur wenige Wochen, bis Anfang Mai. In dieser Zeit soll Yusuf T. die Schülerin insgesamt 21 Mal vergewaltigt haben. Davon ging die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage aus. Als die inzwischen 18-Jährige zu den angeblichen sexuellen Übergriffen vernommen wurde, verstrickte sie sich jedoch in Widersprüche.

Laut Anklage soll sich Yusuf T. im Februar oder März 2017 erstmals an der Schülerin vergangen haben. Danach soll er ihr gesagt haben, dass sie jetzt "seins" sei. In den darauffolgenden Wochen habe der 23-Jährige die Schülerin weitere 20 Mal vergewaltigt und sie überdies auch geschlagen und gedemütigt, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anlage. Dass er die Schülerin einmal geohrfeigt habe, räumte Yusuf T. vor Gericht ein. Der Prozess fand in weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Trotz der vagen Schilderungen zu den angeblichen Vergewaltigungen durch den Angeklagten ging die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussvortrag davon aus, dass die Übergriffe stattgefunden haben, und forderte sechs Jahre Haft. Der Verteidiger von Yusuf T., Rechtsanwalt Andreas Schwarzer, plädierte hingegen dafür, seinen Mandanten freizusprechen. Am Ende wurde Yusuf T. lediglich wegen der Ohrfeige verurteilt - den Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung sah das Gericht nicht als erwiesen an.

© SZ vom 11.07.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: