89-jähriger Taxifahrer in München:Rasante Fahrt in den Gegenverkehr

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Für Taxifahrer gelten strengere Regeln als für normale Autofahrer. Im Alter von 60 Jahren werden sie noch strikter. (Foto: dpa)

Ein Unfall, bei dem man es mit der Angst zu tun bekommt: Ein 89-jähriger Taxifahrer gerät in einem Münchner Tunnel auf die Gegenfahrbahn, beinahe kommt es zum Frontalzusammenstoß. Der Fall wirft Fragen auf: Gibt es Prüfungen für ältere Fahrer? Braucht es eine Altersbeschränkung für die Branche?

Von Florian Fuchs

Es ist eine dieser Geschichten, bei denen man es als Autofahrer mit der Angst zu tun bekommt: Ein 89 Jahre alter Taxifahrer ist im Altstadttunnel unterwegs, auf dem Weg von der Prinzregentenstraße in Richtung Maximiliansplatz will er sich auf der linken Fahrspur einordnen.

Stattdessen rauscht er über den Bordstein in der Mitte der Fahrbahn in den Gegenverkehr, ein Reifen platzt, der Taxler blinkt heftig mit der Lichthupe. Die anderen Autofahrer schaffen es knapp auszuweichen, mit Glück entgehen die Beteiligten einem dramatischen Unfall. Die Polizei lässt das fahruntüchtige Taxi schließlich abschleppen.

Da tun sich prompt Fragen auf: Gibt es Prüfungen für ältere Taxler? Und wäre es nicht sinnvoll, eine Altersbeschränkung für diesen Berufsstand einzuführen?

Für Taxifahrer gelten ohnehin strengere Regeln als für normale Autofahrer. Laut Kreisverwaltungsreferat benötigt ein Taxler natürlich einen Führerschein, der Fahrer muss aber mindestens 21 Jahre alt sein, um zur Taxiprüfung beim TÜV zugelassen zu werden. Dort müssen die angehenden Taxifahrer ihre Ortskenntnis unter Beweis stellen, so kriegen sie etwa einen Startpunkt und ein Ziel genannt und müssen dem Prüfer die kürzeste Strecke zwischen den beiden Orten nennen.

Zudem muss ein Taxler eine ärztliche Untersuchung über sich ergehen lassen, wo unter anderem seine Sehkraft bewertet wird. Und dann hat er seine geistige Eignung nachzuweisen: Das Kreisverwaltungsreferat verlangt sein Führungszeugnis, ein Arzt muss bestätigen, dass der Anwärter belastbar ist, dass er ein ordentliches Reaktions- und das nötige Konzentrationsvermögen für seinen Job aufweist. Der Personenbeförderungsschein ist dann immer auf fünf Jahre begrenzt, danach muss ein Taxifahrer aber nur seine körperliche Fitness erneut bestätigen lassen.

Mit etwa 70 Jahren ist aber meist Schluss

Im Alter von 60 Jahren ändert sich dies: Die Taxler müssen dann auch wie zu Beginn ihrer Laufbahn wieder regelmäßig ihre geistige Fähigkeit, ein Auto zu führen, unter Beweis stellen. Der Arzt kann nach einer solchen Untersuchung auch entscheiden, die Zulassung auf weniger als fünf Jahre zu beschränken.

Der 89-Jährige ist noch so fit, dass er seine jüngste Untersuchung ohne Beanstandung absolvierte. Ein Taxifahrer in solch einem hohen Alter sei aber die Ausnahme, sagen Münchner Taxiunternehmer. Es gibt 3400 Konzessionen in der Stadt, manche Fahrer teilen sich eine dieser Konzessionen. Vor allem Rentner bessern sich in Teilzeit ihr monatliches Einkommen auf. "Mit etwa 70 Jahren ist aber meist Schluss'', sagt ein Unternehmer. "Wegen der strengen Regeln ist eine Altersbeschränkung also gar nicht nötig." Dem 89-Jährigen kann es nun trotzdem passieren, dass ihm nach seiner Irrfahrt im Altstadttunnel die Lizenz entzogen wird.

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