Haustiere:Wann Gerichte Hunden Maulkörbe oder Kontaktverbote verordnen

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Drei typische Fälle zu agressiven Hunden wurden vor dem Verwaltungsgericht München verhandelt. (Foto: Soeren Stache/dpa)

Oft klagen die Besitzer gegen solche Strafen für ihre Haustiere. Mit drei typischen Fällen beschäftigt sich das Verwaltungsgericht München.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Wenn Hunde durchdrehen und zuschnappen, bekommen die Halter schnell Post von der Münchner Ordnungsbehörde. Zumeist wird ihnen dann von Amts wegen auferlegt, ihre Vierbeiner etwa nur noch an der Leine oder mit Maulkorb auszuführen. Die Stadt verhängt aber auch Kontaktverbote, wenn sich zwei Hunde gegenseitig einfach nicht ausstehen können. In vielen Fällen klagen Herrchen und Frauchen gegen solche Bescheide. Drei typische Fälle wurden am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht München verhandelt.

Ein Münchner Anwalt wehrte sich gegen ein "Ausweich- beziehungsweise Umkehrgebot" für seine Kangal-Hündin. Diese aus Anatolien stammende Rasse wird zwischen 65 und 80 Zentimeter groß, bis zu 66 Kilogramm schwer. In zwei Bundesländern ist das Tier als "vermutlich gefährlicher Hund" eingestuft. Die Hündin hatte mit einem Mischlingspärchen eine Rauferei angefangen und deren Besitzerin dabei ins Knie gebissen.

Hundekontrolleure in München
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Seit einem Jahr gelten in München neue Hunde-Regeln - zwei Kontrolleure wachen darüber, ob die Leinenpflicht in bestimmten Gebieten der Stadt eingehalten wird. Um Herrchen und Kontrolleur die Arbeit zu erleichtern, hat die Stadt ein virtuelles Hilfsmittel programmieren lassen.

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Um diese Frau und ihre Tiere soll die Kangal-Dame nun einen großen Bogen machen, weil es nach Kenntnis der Stadt auch schon andere "Beißvorfälle" gegeben haben soll. Der Anwalt sträubte sich dagegen. Erst als der Vorsitzende der 22. Kammer anregte, dass die Stadt das Begegnungsverbot gleichfalls über die "gegnerischen" Hunde verhängen solle, gab er sich zufrieden und erklärte seine Klage für erledigt.

Zweiter Fall: Whippet-Hunde wurden Ende des 19. Jahrhunderts in Nordengland für die Hasen- und Kaninchenjagd gezüchtet. Obwohl Whippets grundsätzlich als freundlich gelten, hatte ein Terrier-Mischling sich solch einen als Lieblingsfeind auserkoren und ihn bei Begegnungen mehrmals böse gebissen. Wegen dieser Hundefeindschaft verordnete die Stadt dem Terrier neben bayernweitem Leinenzwang gleichfalls ein Begegnungsverbot. Die Klage dagegen erledigte sich dann aber kurzerhand, weil die Besitzerin des Mischlings kürzlich in einen anderen Stadtteil umgezogen war und dem verfeindeten Whippet nicht mehr über den Weg läuft.

Fall drei: Als anhänglich, aber auch aufbrausend und nicht ganz leicht zu erziehen gelten Berger-des-Pyrénées. Eine Münchner Seniorin hatte ihren Hütehund nicht immer ganz im Griff: Er hatte erst einen Passanten, später einen Radfahrer gebissen. Sie wollte sich trotzdem gegen Leinen- und Maulkorbzwang wehren. Doch das Gericht machte ihr klar, dass sie sich strikt daran halten muss - andernfalls könnte man ihr den Hund auch wegnehmen. Weinend zog die Frau ihre Klage zurück.

© SZ vom 11.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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