Hadern:Vorsorgen für den Ernstfall

Jedem Menschen kann ein Missgeschick passieren, das es vorübergehend oder dauerhaft unmöglich macht, sich selbstbestimmt im Krankheitsfall zu äußern. Daher sollten alle Personen über 18 Jahre eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten haben. Auch Patientenverfügungen sind nicht nur für alte Menschen gedacht. Vielmehr gilt es sich gerade auch in jüngeren Jahren zu überlegen, wie im Falle schwerer Erkrankung oder dauerhafter Bewusstlosigkeit vorgegangen werden sollte. Die SPD-Bezirksrätin Irmgard Hofmann beschäftigt sich aus beruflichen Gründen seit mehr als 25 Jahren mit diesem Thema. Am Dienstag, 3. September, informiert die Pflegeethikerin über gesundheitliche Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Die Veranstaltung beginnt um 17 Uhr im Restaurant Mehlfelds, Guardinistraße 98 a (U-Bahn Haderner Stern), und dauert etwa zwei Stunden, Unterlagen werden zur Verfügung gestellt.

© SZ vom 31.08.2019 / bn - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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