Gericht gibt Stadt recht:Unionsbräu muss Miete nachzahlen

Der Wirt des Unionsbräu an der Einsteinstraße muss der Stadt 30 000 Euro Miete nachzahlen. Dies hat am Dienstag das Landgericht München I entschieden, bei dem die Stadt die Mietrückstände eingeklagt hatte. Wirt Igor Divjak, der 2015 einen Fünfjahresvertrag für das denkmalgeschützte Wirtshaus unterschrieben hatte, hatte sich darauf berufen, dass ihm die Stadt für das erste Jahr die Hälfte der Miete erlassen habe. Das sei auch nötig gewesen, um das bis damals seit drei Jahren leer stehende Wirtshaus wieder zu etablieren. Die 50 Prozent Nachlass habe sich jedoch nur auf die Kaltmiete bezogen, nicht auf die zusätzlich vereinbarte Umsatzpacht, widersprach die Stadt. Das Gericht gab der Stadt vollumfänglich recht. Das hatte sich bereits in der mündlichen Verhandlung im Oktober angedeutet. Damals wurde das Verfahren jedoch vertagt, um den Prozessgegnern die Möglichkeit zu geben, sich über einige andere strittige Fragen zu einigen. So wollte der Wirt durch Untervermietungen das etwa 2000 Quadratmeter große Wirtshaus wirtschaftlicher betreiben. Bisher behielt sich die Verwaltung aber vor, Untermiet-Genehmigungen jederzeit zu widerrufen. Darauf, so der Wirt, ließen sich mögliche Untermieter jedoch ungern ein. Ob diese Fragen weiterhin strittig sind, ließ sich am Dienstag nicht eruieren: Weder Divjak noch das zuständige städtische Kommunalreferat antworteten auf entsprechende Anfragen.

© SZ vom 06.02.2019 / fjk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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