Der Landkreis Fürstenfeldbruck fördert bedarfsgerechte, ambulante Pflegedienste mit einem Zuschuss zu den betriebsnotwendigen Investitionskosten. Die Fördervoraussetzungen sind in der landkreiseigenen "Richtlinie zur Förderung ambulanter Dienste" geregelt. Diese Richtlinie sowie die notwendigen Antragsformulare können ab sofort von der Homepage unter www.lra-ffb.de/foerderung-sozialer-angelegenheiten heruntergeladen werden. Unter Telefon 08141/519-5388 steht das Sozialamt für Fragen zur Verfügung. Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2024.
Pflege:Förderung beantragen
Landkreis Fürstenfeldbruck vergibt Zuschüsse an ambulante Pflegedienste.

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