Anordnung des Gesundheitsamtes:Türkenfeld muss Wasser abkochen

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So sieht ein Siebenschläfer aus. (Foto: Ronald Wittek/dpa/dpaweb)

Siebenschläfer im Hochbehälter machen Vorsichtsmaßnahme notwendig.

Wer in der Gemeinde Türkenfeld und ihren Ortsteilen wohnt, soll die nächste Zeit sein Trinkwasser abkochen. Eine entsprechende vorsorgliche Anordnung erließ jetzt das Gesundheitsamt des Landkreises Fürstenfeldbruck. Der Grund: In einem der beiden Trinkwasserhochbehälter in Türkenfeld wurden Siebenschläfer gefunden. Die Nagetiere wurden bei einer routinemäßigen Ortsbesichtigung durch die Fürstenfeldbrucker Stadtwerke entdeckt. Das "Abkochgebot" gilt für Türkenfeld mit den Ortsteilen Zankenhausen, Pleitmannswang, Peutenmühle, Burgholz, Klotzau sowie am Guggenberg, am Steingassenberg und Birkenweg-Außenbereich.

Der betreffende Hochbehälter sei unverzüglich nach Auffinden der Siebenschläfer vom Trinkwassernetz genommen, das betreffende Wasser abgelassen und eine Reinigung und Desinfektion in Auftrag gegeben worden, heißt es in der Mitteilung der Kreisbehörde. Außerdem wurde eine bakteriologische Beprobung des Trinkwasserortsnetzes beauftragt.

Weil eine möglichen Belastung des Trinkwassers mit Keimen, die Durchfälle und andere Erkrankungen hervorrufen könnten, nicht gänzlich auszuschließen ist, sprach das Gesundheitsamt im Benehmen mit den Stadtwerken Fürstenfeldbruck sowie in Absprache mit der Gemeinde Türkenfeld ein Abkochgebot für das Trinkwasser für alle in Türkenfeld und den Ortsteilen wohnenden Abnehmer aus.

Das bedeutet, dass das Wasser, welches aus den Anlagen der Trinkwasserversorgung entnommen wird, ab sofort zum unmittelbaren Genuss (Trinkwasser), zur Zubereitung von Speisen und Getränken (Säfte, Säuglingsnahrung, Speiseeis, Eiswürfel) oder bei der Behandlung von Lebensmitteln (Waschen von Salat und Gemüse) oder zum Zähneputzen nur in abgekochtem Zustand verwendet werden darf. Das Wasser muss kochen, bis es sprudelt - dann abkühlen lassen.

Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen wie Ess- und Trinkgeschirr können in Geschirrspülautomaten bei einer Temperatur von 60 Grad oder darüber gereinigt werden. Sofern keine entsprechende Reinigung möglich ist, muss ab sofort ebenfalls abgekochtes Wasser verwendet werden. Auf eine vollständige Trocknung nach der Reinigung ist zu achten.

Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke könne aber ohne Einschränkung genutzt werden, so das Landratsamt. Besorgte Bürger können sich beim Kundencenter der Stadtwerke unter der Telefonnummer 08141/401-0 melden. Sobald die Befunde der angeordneten Untersuchung eine einwandfreie Qualität des Trinkwassers nachweisen, wird das Gesundheitsamt das Abkochgebot wieder aufheben.

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