Maisach:Urlaub im Tiny House? Nicht in Maisach!

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Ein Tiny House in Waldbronn in Baden-Würtemberg. Es steht auf einem Campingplatz. (Foto: Uli Deck/dpa)

Gemeinderäten sind die Minihäuser nicht umweltverträglich genug.

Von Heike A. Batzer, Maisach

Urlaub machen in Maisach? Das kann sich zumindest jener Grundstückseigentümer vorstellen, der bei der Gemeinde angefragt hat, ob es möglich sei, Tiny Houses zu errichten, um sie anschließend an Touristen zu vermieten. Tiny Houses liegen im Trend, und wie so oft kommt dieser Trend aus den USA, die sonst eher nicht für den Hang zum Downsizing bekannt sind. Mittlerweile finden sich deutschlandweit Anbieter oder Startups, die Tiny Houses an Reisende vermieten, gerne in See- oder Meernähe. Im Landkreis Fürstenfeldbruck gibt es solcherart Urlaubsdomizile nach Auskunft der Tourismusbeauftragten im Landratsamt, Julia Kiendl, allerdings noch nirgendwo.

Ein Tiny House ist gemäß dem Tiny-House-Verband - ja, den gibt es auch schon - ein Kleingebäude mit einer Bruttogrundfläche von weniger als 50 Quadratmeter, es kann stationär oder transportabel sein. Wenn es Räder hat, steht es auf einem mobilen Anhänger mit Straßenzulassung. Auf jeden Fall aber finden die Kleinsthäuschen, die sich auf das Nötigste - Wohnen, Schlafen, Bad, Küche, und das alles in deutlich kleinerem Maßstab - beschränken, immer mehr Liebhaber. Ballast abwerfen, autark sein, sich auf das Wesentliche konzentrieren, das reicht vielen Menschen - auf Reisen, aber möglicherweise auch auf Dauer. Die eigene Wohnfläche zu reduzieren, ist durchaus auch politisch erwünscht. Je kleiner das Haus, desto niedriger auch die Kosten. Und was für zu Hause gilt, gilt eben auch für den Urlaub.

"Ein etwas heiteres Thema"

In Sitzung des Maisacher Gemeinderats ging es nicht darum, wie ein solcher Urlaub gestaltet sein und wie groß das touristische Interesse an einem Aufenthalt in Maisach sein könnte. Weil es sich lediglich um eine Anfrage und nicht um einen formellen Antrag handelte, sollte die grundsätzliche Haltung des Gemeinderats abgefragt werden. Als "ein etwas heitereres Thema" befand Maisachs Bürgermeister Hans Seidl (CSU) deshalb auch die weit hinten auf der Tagesordnung platzierte Grundsatzentscheidung darüber, ob solche "winzigen Häuser", wie die Gemeindeverwaltung übersetzte, für Touristen überhaupt in Allgemeinen Wohngebieten in der Gemeinde aufgestellt werden sollten.

Dem Baugesetzbuch zufolge zählen Tiny Houses zu den nicht störenden Gewerbebetrieben. In Allgemeinen Wohngebieten sind sie deshalb ausnahmsweise zulässig. In Bayern dürfen Gebäude bis maximal 75 Kubikmeter umbautem Raum verfahrensfrei errichtet werden. Das bedeutet, dass ein solches Tiny House etwa 25 Quadratmeter Fläche benötigt.

Die Maisacher Verwaltung gibt sich skeptisch: Die Errichtung von Tiny Houses sei mit hohem Flächenverbrauch und damit einem hohen Grad an Bodenversiegelung verbunden, zudem besäßen die Minihäuser vier Außenwände - in Zeiten von Energieeinsparung verpönt. Bürgermeister Seidls Appell, von einer touristischen Vermietung Abstand zu nehmen, überzeugte das Gremium. Die Grundsatzentscheidung fiel einstimmig. Damit ist das Thema aber möglicherweise nicht für alle Zeiten vom Tisch. Mit einem potenziellen Einzelantrag auf Eigennutzung, ergänzte Seidl noch, könnte man sich gegebenenfalls beschäftigen.

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