Grundsteuer:Auskunft über Haus und Hof

Die Grundsteuer wird neu berechnet. Alle Hausbesitzer müssen deshalb Angaben zu ihren Gebäuden machen. (Foto: Niels P. Jörgensen)

Daten zu Gebäuden und Grundstücken müssen bis Ende Oktober beim Finanzamt abgegeben werden.

Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, Wohnungen oder Betrieben der Land- und Forstwirtschaft müssen eine Grundsteuererklärung abgeben. Die Erklärung dienst als Berechnungsgrundlage für die neue Grundsteuer. Der Abgabezeitraum beginnt am 1. Juli und dauert bis Ende Oktober. Darauf weist eine Pressemeldung der Stadt Puchheim hin. Für Städte und Gemeinden sei die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen, heißt es in dem Schreiben. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Notwendig geworden ist die Neuberechnung der Grundsteuer durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird im Freistaat nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. Die Erklärung kann entweder via Internet unter www.elster.de, über das Ausfüllen eines Vordrucks, erhältlich beim Finanzamt oder bei der Stadt Puchheim, oder durch eine steuerliche Vertretung geschehen. Weitere Informationen sind zu finden auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Steuern unter www.grundsteuer.bayern.de sowie auf der städtischen Homepage unter www.puchheim.de/grundsteuer.

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