Olching:Einem Betrüger aufgesessen

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Im Rechtsstreit um die Rückgabe von zwei im Vogelpark Olching beschlagnahmten Falklandkarakaras räumt ein Falkner ein, reingelegt worden zu sein. Das Urteil des Verwaltungsgerichts wird am Donnerstag verkündet

Von Andreas Salch, Olching/München

Krummer Schnabel, gelbes Gesicht, schwarze Federn: Er ist ein Exot und lebt auf einer Inselgruppe im südlichen Atlantik. Der Falklandkarakara. Der Olchinger Vogelpark hatte zwei dieser besonderen Greifvögel im vergangenen Jahr erworben. Das Brucker Landratsamt beschlagnahmte die Tiere jedoch und zog sie ein. Die Vögel wurden in einer Auffangstation in Germering untergebracht. Der Olchinger Sascha Kuchenbaur, Greifvogelexperte des Vogelparks, hatte die Falklandkarakaras Anfang Februar vorigen Jahres für 3000 Euro erworben. An diesem Mittwoch hat er gegen die Maßnahme der Kreisbehörde vor dem Verwaltungsgericht München geklagt. Auch wenn das Gericht erst an diesem Donnerstag seine Entscheidung bekanntgeben wird, scheinen die Chancen für Kuchenbaur, seine Greifvögel wiederzubekommen, eher gering zu sein.

Denn das Gericht wies in der Verhandlung mehrfach darauf hin, dass zur Herkunft und Abstammung der Falklandkarakaras kein "ordnungsgemäßer Nachweis" vorliege. Der Kläger könne auch nicht nachweisen, wo die Greifvögel gezüchtet wurden, stellte der Vorsitzende, Richter Uwe Schöffel, klar. Der Ankauf der Tiere sei "grob fahrlässig" gewesen. Als ausgebildeter Falkner hätte er sich nicht mit einer dürren "Abgabebestätigung" durch den Verkäufer zufrieden geben dürfen, hielt Richter Schöffel Kuchenbaur vor. Dessen Anwältin Fee Huber wies darauf hin, dass es keine Vorschriften dazu gebe, wie eine "Abgabebestätigung" auszusehen habe. Kuchenbaur hatte die Falklandkarakaras bei einem angeblich seriösen Händler aus Luxemburg gekauft. Der Verkauf und die Übergabe der Tiere fand an einer Autobahnraststätte in der Nähe von Stuttgart statt. Die Falklandkarakaras befanden sich in Transportkisten. Darauf stand die Adresse des Händlers. Richter Schöffel meinte, das Geschäft erinnere ihn an eine "nicht so gut gespielte Spionagegeschichte." Später stellte sich heraus, dass die Adresse des vermeintlich seriösen Händlers aus Luxemburg falsch war. Dies habe nicht einmal das Landratsamt erkannt, so Rechtsanwältin Fee Huber. Deshalb habe dies auch nicht ihr Mandant erkennen können. Kuchenbaur räumt ein, dass er einem Betrüger aufgesessen sei.

Dass das Veterinäramt aber darauf besteht, dass die Tiere nicht mehr im Vogelpark gehalten werden, sondern woanders untergebracht sind, könne er nicht nachvollziehen, so Kuchenbaur. In der Vergangenheit habe der Vogelpark nämlich schon öfters Tiere aufgenommen, die vom Landratsamt Fürstenfeldbruck oder vom Zoll beschlagnahmt worden seien, wunderte sich Kuchenbaur nach der Verhandlung. Das sei "schon pervers", so der Hobby-Falkner. Ihm gehe es nur um das Tierwohl. Ob das auch in der Auffangstation gewährleistet sei, in der das Landratsamt die Falklandkarakaras hinbringen ließ, daran habe er Zweifel. Die Greifvögel hätten im Vogelpark eine Voliere mit einer Fläche von 84 Quadratmetern gehabt. Vorgeschrieben seien nur 18 Quadratmeter, so Kuchenbaur. Dass Falklandkarakaras laut einer EU-Verordnung besonders geschützt sind, sei ihm, als er sie gekauft habe, nicht klar gewesen, räumte der Hobby-Falkner vor dem Verwaltungsgericht ein.

Mit der Beschlagnahme der Greifvögel durch das Landratsamt Fürstenfeldbruck könne er sich abfinden, sagte Kuchenbaur. Aber die Tiere sollten dann wenigsten an den Vogelpark Olching zurückgegeben werden. Sollte die Behörde dem zustimmen, wäre er im Gegenzug dazu bereit, seine Klage gegen das Landratsamt zurückzunehmen. Der Landesanwalt, der in dem Verfahren das Landratsamt vertritt, entgegnete daraufhin lapidar: "Angesichts der Rechtslage besteht an diesem Vorschlag kein Interesse".

© SZ vom 16.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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