Naturschutz:Gemeinde Mammendorf darf Saatkrähen nicht aus Wäldchen vertreiben

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Das Gelände ist als Gewerbegebiet ausgewiesen und für die Untere Naturschutzbehörde ein konfliktarmer Standort.

Von Manfred Amann, Mammendorf

Die Saatkrähenkolonie, die sich in Mammendorf in einem Wäldchen an der Eichen-/ Ahornstraße niedergelassen hat, darf nicht vertrieben werden. So will es die Untere Naturschutzbehörde, die daher den Antrag der Gemeinde abgelehnt hat, die schwarzen Vögel mit geeigneten Maßnahmen zu vergrämen. Der Gemeinderat will diese Absage jedoch nicht hinnehmen und hat in der jüngsten Sitzung beschlossen, Rechtsmittel einzulegen und nötigenfalls den Klageweg zu beschreiten.

Die Kolonie ist mittlerweile von 80 auf circa 230 Vögel angewachsen und entsprechend sind auch die Belastungen der Anwohner durch Lärm und Verkotung. "Wir sind es unseren Bürgern schuldig, alles zu versuchen, die Vögel wieder loszuwerden", sagte Vizebürgermeister Peter Muck (CSU) als Sitzungsleiter. Bevor Klage erhoben wird, wird aber noch geprüft, ob die Rechtschutzversicherung der Gemeinde die Kosten übernimmt. Zudem wurde vereinbart, von einem Fachanwalt prüfen zu lassen, ob überhaupt Erfolgsaussichten bestehen.

Die Gemeinde hatte im Dezember beantragt, Nester beseitigen und Eier aus den Nestern nehmen zu dürfen. Ferner war der Einsatz eines Falkners sowie die Bejagung der Vögel gewünscht worden. Für die Behörde ist der Ansiedlungsbereich der Saatkrähen jedoch ein "konfliktarmer Standort", für den eine Vergrämung nicht zu rechtfertigen sei. Außerdem würde es nach Ansicht der Behörde in Folge einer Vergrämung "mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Verlagerung des Konflikts in den innerörtlichen Bereich kommen oder, im Falle einer Aufsplitterung der Kolonie auf mehrere Standorte, zu einer Vervielfachung der Belastung führen".

Wie Muck berichtete, hatte die Behörde lange nichts hören lassen. Um die Vergrämung noch vor der Brutzeit anlaufen lassen zu können, habe die Gemeindeverwaltung nachgehakt und sei aufgefordert worden, den Antrag zurückzuziehen. Die Gemeinde sei diesem Wunsch aber nicht gefolgt und habe daraufhin den ablehnenden Bescheid erhalten. "Aktuell können wir nichts tun, außer alle rechtlichen Möglichkeiten gegen den Bescheid auszuschöpfen". Martin Neheider (Bürgergemeinschaft) sprach sich dafür aus, auf jeden Fall zu klagen, auch wenn die Versicherung nicht eintritt, denn "es kann nicht sei, dass vom Schreibtisch aus diktiert wird, was in der Gemeinde zulässig ist".

Dessen Fraktionskollege Josef Reindl machte darauf aufmerksam, dass sich das von den Saatkrähen besiedelte Gehölz auf Flächen befinde, die für Gewerbe ausgewiesen sind. Die Eigentümer hätten, statt Gewerbe anzusiedeln, ein Wäldchen hochwachsen lassen und müssten eigentlich zur Verantwortung gezogen werden, befand Reindl. Dagegen wandte der Vizebürgermeister ein, dass man kaum vorschreiben könne, was jemand auf seinem Grund mache und man sicher nicht durchsetzen könne, die Bäume zu fällen, um den Vögeln Nistmöglichkeiten zu nehmen. "Wir werden die Eigentümer aber anschreiben und auf die belastende Situation hinweisen", sagte Muck. Thomas Holzmüller (FW) regte an, die Nahrungsquellen zu suchen, um diese dann den Krähen zu entziehen.

Verena Halbritter (Grüne) fand die Begründung im Ablehnungsbescheid schlüssig und stimmte daher als einzige gegen den Klageweg. Die Entscheidung über eine Klage zu vertagen, lediglich zur Fristwahrung Einspruch einzulegen, beantragte Benjamin Miskowitsch (CSU). Der Landtagsabgeordnete schlug vor, mit dem bayerischen Landesamt für Umwelt in Kontakt zu treten, bei dem das "Projekt zum Management von Saatkrähen" gestartet worden sei. Der Antrag auf Vertagung wurde abgelehnt, der Kontakt zu den Projektmanagern soll jedoch gesucht werden. Ebenso wird die Gemeindeverwaltung Verbindung halten zu den im Landkreis ebenso von Saatkrähenkolonien betroffenen Kommunen wie Puchheim, Maisach oder Eichenau.

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