Die gut durchgrünten Ortsteile von Mammendorf werden offensichtlich immer mehr zur Ersatzheimat für die unter Schutz gestellten Saatkrähen, die im Osten des Landkreises erfolgreich vergrämt werden konnten. Zusätzlich zu der seit geraumer Zeit in der Ecke Eichen-, Ahornstraße Lärm und Kot verbreitenden Kolonie, hat sich seit vergangenem Jahr ein weiterer Saatkrähenverband im Umfeld der Sparkasse breit gemacht. Bürgermeister Josef Heckl (BGM) und Gemeinderäte hoffen nun, mit einem Antrag auf Maßnahmen zur Vergrämung der neuen Kolonie mehr Erfolg zu haben, als mit dem Gesuch, das zum Ziel hatte, die ältere Kolonie zu vertreiben.
Diesen Antrag hatte die Obere Naturschutzbehörde abgelehnt, woraufhin die Gemeinde Klage dagegen erhob. "Wir sehen ein öffentliches Interesse darin, die dauerhafte Ansiedlung von Saatkrähen im Siedlungsbereich zu unterbinden", erklärt Heckl. Zunächst sei es wichtig, zu verhindern, dass Saatkrähen auch noch im Bereich der Sparkasse, einem reinen Wohngebiet, brüten und ihre Jungen dort großziehen können. Daher habe der Gemeinderat beschlossen, bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen, dass innerhalb des Siedlungsraumes, außerhalb der Aufzuchtzeit Nester entfernt werden dürfen. Ferner wird um Erlaubnis ersucht, im Vorfeld der Brutzeit Eier aus den Nestern nehmen und die Saatkrähen mittels eines Greifvogels jeweils bis zum 14. April vergrämen zu dürfen.
Wie es mit der Vertreibung der Kolonie im Bereich Eichen-, Ahornstraße weiter geht, ist laut Bürgermeister Heckl offen. Die Obere Naturschutzbehörde hatte den Antrag auf Vergrämung strikt abgelehnt, weil an das Siedlungsgebiet der Kolonie im Norden und Westen überwiegend gewerblich genutzte Gebiete angrenzen und aufgrund des dort vorherrschenden Verkehrslärms der von den Vögeln ausgehende Lärm "eine verhältnismäßig untergeordnete Rolle" spiele. Von der Klage der Gemeinde gegen diese Ablehnung verspricht sich Heckl jedoch nicht viel, denn "bei den Naturschützern ist man der Ansicht, dass die Kommune als Körperschaft durch die Saatkrähenkolonie nicht beschwert und in ihren Rechten nicht verletzt werde und ihr daher auch kein Klagerecht zustehe". Der Antrag auf Vergrämung werde also auch aus formalen Gründen abgelehnt, was der Sache wenig dienlich sei, erklärt dazu der Gemeindechef.
Heckl hatte daher schon mehrfach an betroffene Bürger appelliert, einzeln oder per Sammelantrag Maßnahmen zur Vergrämung der Saatkrähen zu beantragen, jedoch ohne großen Erfolg. Im Anschluss an eine gut besuchte Anliegerversammlung Anfang November im Bürgerhaus hatte die Gemeinde im Rathaus je eine Unterschriftenliste für die beiden Siedlungsgebiete der Saatkrähen ausgelegt, in der sich aus dem Bereich der älteren Kolonie 40 und aus dem bei der Sparkasse 20 Bürger eingetragen hatten. "Ich hätte mir da mehr Unterstützung gewünscht", bedauert der Bürgermeister, schließlich setze sich die Gemeinde dafür ein, die Lärm- und Kotbelastung durch die Saatkrähen von den Bewohnern fernzuhalten und so eine Beeinträchtigung der Lebensqualität zu verhindern.
Gemeinsam mit allen zuständigen Stellen sollte möglichst schnell ein Weg gefunden werden, Saatkrähenkolonien wieder in ihre angestammten Räume mit Feldgehölzen und Hecken abzudrängen, fordert Heckl. Davon gebe es im Westen des Landkreises einige. Seine Hoffnung setzt der Bürgermeister dabei auch auf eine Bundesinitiative des Bayerischen Landtages, den Schutzstatus der Saatkrähen auf EU-Ebene herabstufen zu lassen. Dann müssten seiner Ansicht nach auch die Naturschützer etwas umdenken.