Landkreis Fürstenfeldbruck:Maskenpflicht an weiteren Orten

Seit Freitag gelten strengere Corona-Vorschriften, weil die Inzidenz den dritten Tag in Folge die Schwelle von 100 überschritten hat. Am Karfreitag lag er laut RKI bei 107,2. Nach Fürstenfeldbruck gibt es nun auch eine Maskenpflicht an stark frequentierten Plätzen in Germering, Maisach und Gernlinden. Der gemeinsame Aufenthalt auch im privaten Bereich ist nur gestattet mit einer Person aus einem anderen Haushalt; zulässig ist die Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren aus höchstens zwei Hausständen. Es ist nur kontaktfreier Sport, aber kein Mannschaftssport erlaubt. Viele Geschäfte bleiben geschlossen, vorbestellte Ware darf aber abgeholt werden. Friseure sowie Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege dürfen weiter öffnen. Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten sind geschlossen. Und von 22 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt, es sei denn, es gibt triftige Gründe. Die Besuchsregeln für Krankenhäuser und Seniorenheime bleiben ebenso unverändert wie der Zugang zu den Kirchen. Details sind der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung zu entnehmen.

© SZ vom 03.04.2021 / slg - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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