Der Erweiterungsantrag eines Unternehmens, das in Malching eine Kiesgrube betreibt, ist rechtlich zulässig, wie der Fürstenfeldbrucker Planungsausschuss jüngst befand. Die Abbaufläche befindet sich etwa 590 Meter südöstlich von Lindach und 400 Meter westlich des Gewerbegebiets Hasenheide. Im Zuge der Arbeiten soll auch ein Teil des Feld- und Waldweges auf Brucker Flur abgegraben werden. Dieser muss nach erfolgter Ausbeutung vom Antragsteller in ursprünglicher Form wiederhergestellt werden. Martin Höckenreiner, Mitglied des Brucker Umweltbeirats, kritisierte, dass nach Ende der Ausbeutung eine Verfüllung der Kiesgrube mit Bauschutt zulässig ist, wie dies in zu vielen solcher Fälle erlaubt werde.
Fürstenfeldbruck:Kritik an Verfüllung mit Bauschutt
Erweiterung einer Grube bei Malching ist zulässig. Mitglied des Umweltbeirats kritisiert aber Teile der Genehmigung.
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