Haustiere:Frei von der Leine

Wo Hunde sich frei bewegen dürfen. Eine App nennt Flächen im Landkreis.

Einen allgemeinen Leinenzwang gibt es in Bayern nicht. Dennoch dürfen Hundehalter ihre Haustiere nicht überall frei laufen lassen. Auch eine Mitnahme ist nicht immer erlaubt. So regelt beispielsweise die Stadt Fürstenfeldbruck, dass Hunde nicht auf das Erholungsgelände am Pucher Meer dürfen oder auf Spielplätze. Führt das Gassigehen in ein Naturschutzgebiet, dann müssen Hunde angeleint werden. Ansonsten gilt in Fürstenfeldbruck und anderen Gemeinden, dass Hunde auf öffentlichen Wegen nur dann frei geführt werden dürfen, wenn sie zuverlässig auf Rufe reagiert. Der Hund, so heißt es, müsse sich ständig im Einwirkungsbereich der verantwortlichen Person befinden. Das gilt auch in Waldstücken, damit das Tier zuverlässig vom Wildern abgehalten werden kann. Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen dürfen nur die vorhandenen Wege betreten werden. Falls solche fehlen, bestehe ohne Zustimmung des Grundstücksberechtigten ein Betretungsverbot, heißt es in den Regelungen der Kreisstadt.

Freilich brauchen Hunde auch Auslauf. Immer an der Leine gehalten zu werden, das ist nicht tiergerecht. Auf der App "Dogorama" sind deshalb Flächen im Landkreis zu finden, auf denen Hunde sich frei bewegen dürfen. Für Fürstenfeldbruck wird als eine solche Fläche der Bereich am Weiher beim Kloster Fürstenfeld genannt. Auch der Spazierweg an der Amper in Richtung Schöngeising gehört dazu. Allerdings, darauf macht die Stadt aufmerksam, gilt dies nur bis zum Beginn des Naturschutzgebiets. In dem gilt Leinenpflicht. Auch rund um Germering werden hundefreundliche Flächen bezeichnet, so etwa die große Wiese vor dem Abenteuerspielplatz. Weiterhin führt die App Areale in Maisach, Emmering und Puchheim-Ort auf.

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