Hauptausschuss:Vermieter haben freie Hand

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Bruck wehrt sich nicht gegen Ferienwohnungen

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Die Kreisstadt verzichtet auf einen Eingriff in den privaten Mietmarkt. Der Hauptausschuss hat sich am Donnerstag nicht dazu entschlossen, die Zweckentfremdung von Wohnungen per Satzung zu untersagen. Die Abstimmung endete mit einem Patt von sieben zu sieben, der Antrag von Philipp Heimerl gilt damit als abgelehnt. Heimerl wollte auf diese Weise die exklusive Vermietung von Brucker Wohnungen an Touristen oder Geschäftsreisende - jeweils lediglich für ein paar Tage oder Wochen - verhindern. SPD, BBV und Die Partei und Frei stimmten für eine Satzung, CSU, FDP, Freie Wähler und Grüne dagegen.

Hintergrund ist zum einen der akute Wohnungsengpass in der Münchner Region. Konkret hat Bruck an etwa 300 Wohnungssuchende mit beschränkten finanziellen Möglichkeiten einen Berechtigungsschein ausgegeben. Deren durchschnittliche Wartezeit bis zur Vermittlung beträgt etwa drei Jahre. Hinzu kommen die gut hundert Obdachlosen, die von der Stadt untergebracht werden müssen. Zum anderen wollte die SPD auf den Umstand reagieren, dass es für Immobilienbesitzer deutlich lukrativer sein kann, Wohnungen mittels Internetportalen wie Airbnb an häufig wechselnde Kurzurlauber oder Geschäftsreisende zu vermieten als unbefristet an Familien. Die von Heimerl vorgeschlagene Lösung orientiert sich an einer Satzung, die Puchheim Anfang des Jahres erlassen hat. Auch in der Landeshauptstadt gibt es ähnliche Vorgaben, die aber stärker von dem ministeriellen Musterentwurf für Bereiche mit "angespanntem Wohnungsmarkt" abweicht und beispielsweise auch auf Medizintourismus abzielt. Eine Zweckentfremdung liegt laut Gesetz dann vor, wenn unter anderem mehr als die Hälfte einer Wohnung für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet wird, mehr als insgesamt acht Wochen im Kalenderjahr für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird oder länger als drei Monate leer steht.

Die Stadtverwaltung hatte von dem Erlass der Satzung abgeraten, weil sie auf Basis des Münchner Modells einen Personalbedarf von einer halben Stelle errechnet hat - unter Annahme eines "konsequenten" Vollzugs, also einer flächendeckenden Überprüfung und Ahndung missbräuchlich genutzter Wohnungen. Diesem Aufwand stünden jährlich lediglich etwa sechs Wohnungen gegenüber, die dadurch dem Wohnungsmarkt - und das auch noch zu normal hohen Mieten - zugeführt würden, so die Einschätzung der Bauverwaltung.

Kritik gab es auch aus anderen Gründen. So lehnt Herwig Bahner (FDP) Eingriffe in das Eigentumsrecht ebenso ab wie ein Aufspüren von Missetätern durch städtische "Detektive". Wer seine Immobilien als Ferienwohnung anbieten wolle, der solle das tun dürfen: "Ich will nicht unterscheiden zwischen angeblich guten und schlechten Wohnungssuchenden." Angesichts des angespannten Haushalts halten Beate Hollenbach (CSU) und Franz Neuhierl (Freie Wähler) die Schaffung einer halben Stelle für Luxus, den man sich nicht leisten kann. Das Geld solle man lieber in den Wohnungsbau oder in eine Wohnungsbaugesellschaft investieren, empfahl Christian Stangl (Grüne) und lastete der Berliner Koalition die jahrelange Untätigkeit beim sozialen Wohnungsbau an.

Nachdrücklich für den Erlass einer Satzung warben neben Walter Schwarz (SPD) auch Alexa Zierl (Die Partei und Frei) sowie Klaus Quinten (BBV). Quinten plädierte dafür, mit einer Satzung "ein Signal" zu geben, ohne zwangsläufig "gleich streng zu kontrollieren" und damit hohe Personalkosten zu verursachen. Zierl verwies auf das Beispiel Puchheim. Dort sei allein schon durch den Erlass der Satzung bewirkt worden, dass weniger Wohnungen auf Airbnb angeboten worden seien.

Andre Ameri, in Puchheim für den Vollzug zuständig, bestätigte dies auf Anfrage der SZ - auch wenn man sich noch in der Anlaufphase befinde. Einige Stunden pro Woche kosteten Internetrecherche und Schriftverkehr mit Wohnungsinhabern, die "abschreckende Wirkung" sei bereits spürbar.

© SZ vom 24.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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