Fürstenfeldbruck:Preisdeckel und Steuererleichterung

Neue Vorschriften im Energiebereich treten am 1. Januar in Kraft. PV-Anlagen dürfen dann mehr als 70 Prozent ihrer Leistung einspeisen.

Zum Jahreswechsel treten neue Vorschriften im Energiebereich in Kraft. Mit ihnen will der Staat die Verbraucher vor hohen Kosten für Wärme und Strom schützen und die Erneuerbaren stärken. Der Brucker Energiewendeverein Ziel 21, gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Entlastung der Haushalte:

Um die Haushalte vor den enormen Kostensteigerungen im Energiebereich zu bewahren, wird ein Preisdeckel eingeführt. Der tritt zwar erst ab März 2023 in Kraft, wird aber rückwirkend ab Januar gelten. Die Höchstpreise für die Kilowattstunde (kWh) greifen dann bis April 2024. Für Erdgas sind das 12 Cent pro kWh, bei Fernwärme 9,5 Cent pro kWh und beim Strom ist der Höchstpreis auf 40 Cent pro kWh festgelegt. Der Preisdecke gilt aber nur für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs, danach gelten Marktpreise. "Wer Kosten sparen will, sollte den Verbrauch also um 20 Prozent reduzieren.", erklärt Gottfried Obermaier, Vorsitzender von Ziel 21.

Förderung von Sonnenstrom:

Wer eine neue Photovoltaikanlage anschafft, wird künftig von der Mehrwertsteuer befreit. Zudem ist geplant, ab 2023 die Erträge von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt von der Einkommensteuer zu befreien. Anlagenbesitzer können künftig auch mehr als 70 Prozent der Nennleistung ins Stromnetz einspeisen. Die bisherige Begrenzung entfällt.

Energiesparinvestitionen:

Bauliche Energiesparmaßnahmen sind ab Januar auch dann förderbar, wenn sie selbst durchgeführt werden. Und für die Sanierung energetisch sehr schlechter Häuser steigt die staatliche Hilfe.

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