Fürstenfeldbruck:Endgültiges Aus für den Flugplatz

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Die Betreibergesellschaft zieht kurz vor Prozessbeginn am Verwaltungsgericht ihre Klage gegen die Entwidmung zurück

Ariane Lindenbach

Fürstenfeldbruck - Der Flugplatz zwischen Fürstenfeldbruck und Maisach ist endgültig Geschichte. Am Freitag hat die Flugplatz Fürstenfeldbruck Betriebsgesellschaft mbH am Bayerischen Verwaltungsgericht die Klage gegen die Entwidmung des ehemaligen Militärflugplatzes zurückgenommen. Damit ist die Konversion des 260 Hektar großen Areals nicht mehr anfechtbar. Für alle künftigen Eigentümer erlosch damit auch das Recht, dort einen zivilen Flugplatz zu betreiben. Dies wiederum verbessert die Rechtslage der Gemeinde Maisach, auf deren Gebiet das ehemalige Flugfeld liegt.

Der Brucker Flugplatz ist Geschichte. (Foto: Günther Reger)

Maisach gewinnt nämlich erst mit diesem Schritt die volle Planungshoheit über das Areal zurück. Sie nimmt damit also eine weitere Hürde bei der Umsetzung des Maisacher Konzepts. Auf dem Gelände soll eine Trabrennbahn und ein Fahrsicherheitstrainingszentrum gebaut werden. Nun sind primär nur noch Naturschutzfragen zu klären.

Im Dezember 2009 hatte das Verteidigungsministerium die Entwidmung des ehemaligen Militärflugplatzes verfügt. Für die bis dahin auf dem Areal ansässige Betriebsgesellschaft fiel damals die Grundlage für die Mitbenutzung des Flugplatzes weg. Deswegen verklagte die Flugplatz Fürstenfeldbruck Betriebsgesellschaft mbH die Bundesrepublik Deutschland wegen der "Entlassung des militärischen Flugplatzes Fürstenfeldbruck aus der militärischen Trägerschaft", wie es offiziell heißt. Sie wollte sich so die Option erhalten, dort einen Flugplatz zu betreiben. Am Freitagmorgen, kurz vor Prozessbeginn am Bayerischen Verwaltungsgericht in München, nahm die GmbH die Klage kommentarlos zurück. Wie ein Gerichtssprecher versicherte, ist das Verfahren damit beendet. Es gibt keine Möglichkeit mehr zur Wiederaufnahme. Der Geschäftsführer der Betreibergesellschaft, Andreas Boehl, war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

"Die Entwidmung ist damit bestandskräftig und nicht mehr anfechtbar", erklärte auch der Geschäftsführer der Gemeinde Maisach, Peter Eberlein. Er betreut seit 19 Jahren die Prozesse um den zivilen Flugplatz für die Gemeinde federführend. Landtagsvizepräsident Reinhold Bocklet (CSU), der sich maßgeblich für die Schließung des Flugplatzes einsetzte, zeigte sich erfreut, aber nicht überrascht. Er sagte: "Mir war klar, dass die Klage aussichtslos ist." Maisachs Bürgermeister Hans Seidl (CSU) meinte, ihm beschere die gesicherte Rechtslage ein schönes Wochenende. Auch er habe nie mit einem Sieg der Betriebsgesellschaft gerechnet. Für die Umsetzung des Maisacher Konzepts sei die nun rechtskräftige Entwidmung ein zusätzlicher Motivationsschub.

Laut Eberlein ist am Verwaltungsgerichtshof (VGH) eine weitere Klage der Betriebsgesellschaft gegen die Ablehnung der luftrechtlichen Genehmigung anhängig. Hier kann nun nur noch Schadenersatz geltend gemacht werden. Zu den Bestrebungen der Bundeswehr-Flugsportgruppe künftig im Fliegerhorst auf einem Sonderlandeplatz weiterzufliegen, äußerte sich Bügermeister Seidl am Donnerstag bei der Bürgerversammlung in Malching. Anstelle einer aussichtslosen Klage suche er einen Konsens mit der Flugsportgruppe. (Seite 6)

© SZ vom 19.03.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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