Fürstenfeldbruck:Der Wert der Vielfalt

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Leguminosen wie die Sojabohne sind wichtige Glieder der Fruchtfolge. (Foto: Peter Hinz-Rosin)

Wie die Fruchtfolge gegen Unkraut und Krankheiten hilft

Von Ingrid Hügenell, Fürstenfeldbruck

Jeder Gartenbesitzer, der Kräuter und Gemüse anbaut, weiß um die Bedeutung der Fruchtfolge: Auf der selben Fläche werden jedes Jahr andere Pflanzen angebaut oder man lässt sie brach liegen. Man nutzt die Fruchtfolge auch in der Landwirtschaft, um dem Boden Nährstoffe zuzuführen, vor allem Stickstoff, den Pflanzen brauchen, um Eiweiße zu bilden. Die Abwechslung verringert auf dem Acker wie im Beet das Risiko von Pflanzenkrankheiten wie dem Befall mit Fadenwürmern, die etwa Kartoffeln stark schädigen können. Und sie hilft, Unkräuter zu unterdrücken, wie Alexander Mack vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erklärt.

Vor allem für den Ökolandbau, der auf synthetische Düngung und Pflanzenschutzmittel verzichtet, gibt es ein ausgeklügeltes System von Vor- und Zwischenfrüchten, Winterung und Sommerung sowie Brachflächen. So kann man schon im Herbst Getreide säen, das über den Winter langsam wächst und im Frühling den Wildkräutern keinen Raum lässt. Leguminosen (Hülsenfrüchte), die mit Senf oder Ölrettich als Zwischenfrucht gesät werden, reichern den Boden mit Stickstoff an, Raps als Vorfrucht lockert ihn.

"Petersilie mag sich selber nicht" ist ein Merksatz, den Hobbygärtner kennen. Das Küchenkraut ist "hoch selbstunverträglich", sagen die Fachleute. Unverträglichkeiten sind eher die Regel als die Ausnahme, in der Fruchtfolge achtet man gut darauf. Einzig Getreide kann lange am selben Standort stehen, Mack kennt einen Anbauversuch mit hundertjährigem Roggen. Leguminosen wie Bohnen, Erbsen oder Sojabohnen, wichtige Glieder in der Fruchtfolge, sind sehr selbstunverträglich. Der Grund sind Krankheitserreger, die teils bis zu zehn Jahre im Boden überdauern können. Deshalb sollte man etwa Erbsen im Abstand von mindestens fünf Jahren anbauen, auch im Garten.

Nicht nur im Ökolandbau, auch im konventionellen Anbau muss Betriebsinhaber Mack zufolge eine gewisse Fruchtfolge eingehalten werden. Nur wer weniger als zehn Hektar Ackerland bewirtschaftet, ist davon befreit. Ab zehn Hektar Ackerland müssen mindestens zwei Kulturpflanzen angebaut werden, die Hauptkultur auf maximal 75 Prozent der Ackerfläche. Bei mehr als 30 Hektar Ackerland sind mindestens drei landwirtschaftliche Kulturpflanzen anzubauen, die beiden größten Kulturen dürfen zusammen maximal 95 Prozent der Ackerfläche umfassen.

© SZ vom 18.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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