Fürstenfeldbruck/Aschheim:Vom Rennpferd zum lahmen Gaul

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Aschheimer Tierklinik einigt sich vor dem Oberlandesgericht mit Reiterin auf Schadenersatz

Von Daniela Bode, Fürstenfeldbruck/Aschheim

Der Prozess wegen eines angeblichen tierärztlichen Behandlungsfehlers an einem Sportpferd hätte auch schlechter ausgehen können für die Pferdeklinik Aschheim. Nun hat sie nur einen Denkzettel bekommen. Am Mittwoch hat sich die Klägerin, Pferdebesitzerin Michaela Frisch aus Fürstenfeldbruck, mit der beklagten Tierklinik vor dem Oberlandesgericht München in einem widerruflichen Vergleich geeinigt. Die Klinik muss der Klägerin 8000 Euro zahlen. Ursprünglich gefordert hatte Frisch einen Schadenersatz in Höhe von etwa 42 000 Euro.

Die Stutenbesitzerin hatte im Januar 2014 die Tierklinik aufgesucht, weil ihr damals achtjähriger Dunkelfuchs, ihre "Shirly", lahmte. Es handelte sich nach ihren Angaben um ein wertvolles Sportpferd, das aus einem guten Dressurstall kam. "Sie hat einen tollen Vater, Sir Donnerhall", sagte Frisch nach der Verhandlung - ein berühmtes Dressurpferd. Die Tierärzte stellten eine Ringbandverengung am lahmen Bein fest, das Pferd wurde operiert und blieb in der Klinik. Nach dem Klinikaufenthalt traten Beschwerden auf, die mit Penicillin behandelt wurden. "Sie haben die Entzündung nicht in Griff bekommen, der Eingriff war eventuell gar nicht nötig, Teile der Behandlung wurden nicht abgerechnet", zählte Frischs Anwältin Birgit Blank mehrere Umstände auf, die darauf hindeuteten, dass die Behandlung nicht richtig abgelaufen sei. So läpperten sich die Behandlungskosten auf etwa 12 000 Euro. Diese und den Wertverlust ihres Pferds in Höhe von etwa 30 000 Euro - laut Klägerin ein Elite-Auktionspferd - wollte sie als Schadenersatz von der Pferdeklinik Aschheim erstattet bekommen.

Die Klinik bestritt, dass ein Behandlungsfehler vorlag. Behandlung und Operation seien sachgemäß und fehlerfrei gewesen. Das Landgericht München hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. Ob ein Behandlungsfehler vorlag, wurde nicht untersucht. Das Gericht berief sich vielmehr darauf, dass zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung kein Vermögensschaden mehr bestanden habe. Das Pferd war mittlerweile bei einem Unfall gestorben. Dadurch, so das Gericht, sei es ohnehin zum Wertverlust gekommen.

Das ließ die Klägerin nicht auf sich sitzen und legte Berufung beim Oberlandesgericht ein. Zumindest mit einem kleinen Erfolg. "Das Landgericht hat es sich sehr, sehr einfach gemacht", sagte am Mittwoch der Vorsitzende Richter Kilian Brodersen. Wenn ein Schadensersatzanspruch entstanden sei, falle der nicht weg. Deshalb könne das Urteil so nicht stehen blieben. Ein Sachverständiger müsse den Wert prüfen, denn die geforderten Kosten seien zu hoch angesetzt. Als das Pferd in die Klinik gebracht wurde, lahmte es ja bereits, sei also nicht mehr 30 000 Euro wert gewesen. Ebenso wären auch bei einer ordnungsgemäßen Behandlung Kosten angefallen. Um sich eine kostspielige Prüfung durch einen Sachverständigen zu sparen, regte der Richter eine Einigung an.

Beide Seiten folgten nach einer kurzen Unterbrechung dem Vorschlag. "Absolute Obergrenze sind aber 8000 Euro", sagte Jan Wiesener, der Anwalt der Tierklinik. Die Klägerin erklärte sich einverstanden. "Auch weil sich die Angelegenheit schon lange hinzieht", wie ihre Anwältin sagte. Ob sie zufrieden sei? "Natürlich nicht", sagte die Reiterin nach der Verhandlung. "Ich hing sehr an der Stute."

© SZ vom 13.10.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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