Fürstenfeldbruck:Verdächtige Bewegungen im Auto

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Vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck muss sich der 23-Jährige verantworten. (Foto: Jana Islinger)

Vor dem Brucker Amtsgericht muss sich ein 23-Jähriger wegen eines Exhibitionismus-Vorwurfs verantworten. Am Ende wird er gegen eine Geldauflage freigesprochen.

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Das Wäldchen an der Ludwigshöhe in Fürstenfeldbruck wird von Joggern und anderen Sportlerinnen rege genutzt. Dennoch ist man am dazugehörigen Parkplatz an der B2 gelegentlich auch fast ganz alleine. Genau in so einem Moment ist eine 57 Jahre alte Frau unfreiwillig mit einem jungen Mann zusammengetroffen, der auf dem Parkplatz bei der Joggingstrecke in Fürstenfeldbruck bei offener Tür nach ihrer Wahrnehmung onanierte. Die Begegnung meldete sie der Polizei, über das Kfz-Kennzeichen konnte der 23-Jährige ermittelt werden. Nun musste er sich wegen Exhibitionismus vor dem Fürstenfeldbrucker Amtsgericht verantworten. Auf Antrag des Staatsanwaltes stellte der Richter das Verfahren gegen eine Geldauflage von 800 Euro ein.

Der Angeklagte bestreitet in der Verhandlung den Vorwurf. Ja, er sei auf dem Parkplatz gewesen, aber habe sich nicht selbst befriedigt, wie es ihm die Anklage vorwarf. "Ich musste sehr dringend zum Pinkeln", deswegen habe er dort gestoppt, erklärt der 23-Jährige. Er habe extra gewartet, im Auto, bis keiner mehr auf dem Parkplatz war, unterstreicht er. "Das hat die Zeugin ganz anders dargestellt", hält ihm der Vorsitzende Richter Martin Ramsauer vor. "Nach der Aussage sollen Sie onaniert haben bei offener Beifahrertür. Was sagen Sie dazu?"

"Die war schon weg", erwidert der Angeklagte. Wie er weiter erläutert, sei die Frau in dem anderen Auto irgendwann weggefahren, in dem sie rückwärts ausgepackt und in seine Richtung gefahren sei, bestätigt er damit zu einem Teil die Aussage der Zeugin. Erst danach sei er aus seinem Auto gestiegen und im Wald hinter einem Busch zum Wasser lassen gegangen. Der 23-Jährige beendet seine Aussage dennoch mit einer Entschuldigung: Falls sich irgendjemand durch sein Verhalten belästigt gefühlt habe, tue es ihm leid.

Es folgt die Vernehmung der Zeugin. Die 56-jährige Fürstenfeldbruckerin berichtet, wie sie von ihrer Joggingrunde kam und mit einem anderen Fahrzeug und dessen Fahrer alleine war. Sie habe sich rasch noch etwas gedehnt und sei dann losgefahren, indem sie rückwärts ausgeparkt habe. "Ich guck in den Rückspiegel und sehe ihn in einer eindeutigen Pose dasitzen." Sie schildert den Anblick ziemlich detailliert und endet mit den Worten: "Und seine Hand ging auf und ab." Die Fürstenfeldbruckerin notierte sich das Kennzeichen und fuhr zur Polizei, um den Vorfall zu melden. Schließlich seien dort auch häufig junge Mädchen unterwegs, unterstreicht sie. Bei der Polizei hatte sie den Angeklagten aus drei vorgelegten Fotos wieder erkannt. "Falls Sie sich belästigt gefühlt haben, tut es mir leid", entschuldigt sich der Angeklagte.

Auf Antrag des Verteidigers ziehen sich die Beteiligten zu einem kurzen Rechtsgespräch zurück. Danach stellt der Vorsitzende das Verfahren gegen 800 Euro Geldauflage an den Verein "Frauen helfen Frauen" in Fürstenfeldbruck auf beidseitigen Antrag von Verteidigung und Staatsanwaltschaft ein.

Auf Nachfrage erklärt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, dass der Einstellung zugestimmt wurde, "da es sich um eine atypische Konstellation einer exhibitionistischen Handlung (hinter einem abfahrenden Pkw) handelte. Atypisch deswegen, weil der Nachweis der für die Erfüllung des Straftatbestandes erforderlichen Absicht des Täters, dass seine Handlung durch Dritte wahrgenommen wird, in dieser Konstellation zumindest schwerer nachweisbar ist. Für die Frage, ob das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung durch die Zahlung einer Geldauflage beseitigt werden kann und die Schwere der Schuld des Täters nicht entgegensteht, spielt auch eine Rolle, dass die psychischen Belastungen der Geschädigten in dieser Konstellation geringer sein dürften als bei einer direkten Konfrontation und der Täter bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war."

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